Seine Aufgaben und Herausforderungen

Kreiswahlleiter Norbert Huder im Interview: Hohes Briefwahlaufkommen erwartet

Der Kreiswahlleiter ist auch verantwortlich für den Druck der Stimmzettel
Foto: Henrik Schmitt

05.02.2025 / FULDA - Die vorgezogene Bundestagswahl stellt Kommunen und Ehrenamtliche vor große Herausforderungen. Gerade, wenn es um Fristen und formale Vorgaben geht. Der Kreiswahlleiter ist verantwortlich für die verschiedensten Aufgaben rund um die Wahl. Für den Landkreis Fulda ist dies Norbert Huder.


Im Interview erklärt er, was seine Zuständigkeiten sind, welche Herausforderungen es gibt und was es bei der Briefwahl zu beachten gibt.

Was genau ist die Aufgabe des Kreiswahlleiters?

Im Vorfeld der Wahl:

"Der Kreiswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich. Er ist zugleich Vorsitzender des Kreiswahlausschusses und führt dessen Geschäfte. Vor der Wahl gehört es zu seinen Aufgaben, durch eine öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern und dabei auf die Bestimmungen über Inhalt, Frist und Form der Wahlvorschläge hinzuweisen. Daneben hat der Kreiswahlleiter unverzüglich die bei ihm eingegangen Wahlvorschläge hinsichtlich Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Stellt der Kreiswahlleiter Mängel fest, so benachrichtigt er die Vertrauensperson des Wahlvorschlags und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden wird, macht der Kreiswahlleiter die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Er ist auch verantwortlich für den Druck der Stimmzettel."

Am Tag der Wahl:

"Als Hauptaufgabe ist die vorläufige Ergebnisermittlung im Wahlkreis zu nennen. Sobald die Ergebnisse aus den Wahlbezirken bzw. den Kommunen vorliegen, werden diese vom Kreiswahlleiter auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, und er ermittelt ein vorläufiges Ergebnis für den Wahlkreis. Dieses hat der Kreiswahlleiter an die Landeswahlleitung weiterzugeben."

Nach der Wahl:

"Nach dem Wahltag übersenden die Gemeinden dem Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften aus den Wahl- und Briefwahlbezirken mit allen Anlagen. Der Kreiswahlleiter hat diese Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Fehlende Unterlagen hat er unverzüglich nachzufordern. Gibt eine Wahlniederschrift Anlass zu Bedenken, so klärt der Kreiswahlleiter diese soweit wie möglich auf. Nachdem der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis festgestellt hat, meldet der Kreiswahlleiter dieses an die Landeswahlleitung weiter."

Welche Herausforderungen haben sich durch die vorgezogene Bundestagswahl ergeben?

"Durch die vorgezogene Bundestagswahl entfällt keiner der wahlrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte. Es bleibt dafür aber wesentlich weniger Zeit. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, wesentliche Fristen durch Rechtsverordnung auf etwa die Hälfte zu verkürzen, damit das Verfahren innerhalb von 60 Tagen durchlaufen werden kann. Vor allem die Kommunen sind gefordert, ihre Aufgaben in kurzer Zeit zu bewältigen, unter anderem die Wählerverzeichnisse aufzustellen, Wahlräume zu organisieren und eine ausreichende Zahl an ehrenamtlichen Wahlhelfern zu gewinnen. Zudem müssen rechtzeitig alle notwendigen Wahlunterlagen beschafft werden. Es bleibt für den Druck der Stimmzettel und die Briefwahl ein kleines Zeitfenster."

Welche Herausforderungen gibt es im Kreis Fulda hinsichtlich der Wahlhelfer? Wie viele Wahlhelfer werden bei der Bundestagswahl im Landkreis Fulda im Einsatz sein?

"Bei der letzten Bundestagswahl 2021 gab es 487 Wahllokale (392 allgemeine Wahlbezirke und 95 Briefwahlbezirke). Bei der Bundestagswahl 2025 ist etwa von einer gleich hohen Anzahl auszugehen. Die Wahlvorstände bestehen in der Regel aus bis zu neun ehrenamtlichen Wahlhelfern, so dass im Wahlkreis 173 Fulda von ca. 5.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern auszugehen ist, die am Wahlsonntag im Einsatz sein werden.

Aus den zum Wahlkreis 173 Fulda gehörenden Kommunen liegen mir keine Rückmeldungen vor, dass nicht genügend Wahlhelfer gefunden werden konnten."

Kann man jetzt schon etwas darüber sagen, wie hoch der Anteil der Briefwahl-Anträge derzeit ist und wie diese Zahl im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 ist?

"Bei der Bundestagswahl 2021 haben im Wahlkreis Fulda insgesamt 48,54 Prozent der Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Dieser hohe Wert war damals sicherlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Aber auch aktuelle Rückmeldungen aus einzelnen Kommunen lassen ein hohes Briefwahlaufkommen bei der Bundestagswahl 2025 erwarten. Ein Wert über 40 Prozent erscheint nicht unrealistisch.

Würden Sie empfehlen, lieber per Briefwahl zu wählen?

"Das ist eine individuelle Entscheidung."

Bis wann kann man die Unterlagen dafür beantragen?

"Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, bis 15.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag, den 23. Februar 2025, bis 15.00 Uhr beantragt werden (§ 27 Abs. 4 BWO)."

Wie wichtig ist es, sein Wahlrecht auszuüben?

"An freien Wahlen teilnehmen zu können, ist nicht selbstverständlich. Nicht in jedem Land haben Menschen diese Chance. Deshalb sollte jeder dieses Recht nutzen, um Einfluss auf die Politik und deren Entscheidungen zu nehmen." (Moritz Pappert) +++

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