Darauf kommt es bei der Wahl an

FAQ zur Kommunalwahl: Das müssen Sie zur Wahl am Sonntag wissen

Heute wird gewählt.
Symbolbilder: Hendrik Urbin

15.03.2026 / REGION - Die Kommunalwahl ist zugegebenermaßen eine der kompliziertesten Wahlen - besonders in der Auszählung. Die Wahl selbst ist ganz einfach, es gilt allerdings, einige Kleinigkeiten zu beachten. OSTHESSEN|NEWS gibt Ihnen einen Überblick, worauf es bei der Kommunalwahl ankommt.



Was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Die Parlamente der Landkreise und Gemeinden werden am Sonntag in ganz Hessen gewählt. Also Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Ausländerbeiräte und Kreistage. Die Anzahl der Sitze der jeweiligen Parlamente ist abhängig von der Zahl der Einwohner. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. In Hessen gibt es 21 Kreistage, sechs kreisfreie Städte und 415 weitere Städte und Gemeinden.

Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Hessen, die volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder die eines anderen Mitglieds der Europäischen Union. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde sein, in der die Wahl stattfindet.

Wieviele Stimmen hat man?

Die Anzahl der Stimmen, die jeder Wähler abgeben kann, ist wiederum abhängig von der Anzahl der Sitze in den Parlamenten. Für den Fuldaer Kreistag sind das beispielsweise 81. Für die Fulder Stadtverordnetenversammlung sind es 59.

Was entscheidet die Kommunalpolitik?

Die Kommunalwahl ist eben deshalb so wichtig, weil Veränderungen direkt vor Ort spürbar sind. So kümmern sich die Gemeindeparlamente und Stadtverordnetenversammlungen um Kitas, Fahrradwege, Straßen, Sportplätze und Wohngebiete. Der Kreistag ist zuständig für Schulen, ÖPNV, Kreisstraßen und Kreiskrankenhäuser.

Wie wird gewählt? Und was ist Panaschieren und Kumulieren?

Die Stimmen können frei an die verschiedenen Kandidaten vergeben werden. Die Wähler können ihre Stimmen also aufteilen. Dabei können auch Kandidaten verschiedener Parteien gewählt werden. Das nennt man dann Panaschieren.

Beim Kumulieren können die Wähler einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben. Diese sind auf maximal drei Stimmen je Kandidat begrenzt. Das Anäufen von zwei oder drei Stimmen auf einen Kandidaten ist also das Kumulieren.

Falls dann noch Stimmen übrig sind, kann man auch einfach ein Listenkreuz machen. Dann werden die restlichen Stimmen so lange auf die angekreuzte Partei oder Wählergruppe verteilt, bis alle vergeben sind. Darüber hinaus kann man auch einfach direkt ein Listenkreuz machen. Dann kommen alle Stimmen der angekreuzten Liste und deren Kandidaten zugute. Auch das Durchstreichen einzelner Namen ist möglich.

Was ist der Hintergrund des Panaschierens und Kumulierens?

Seit 2001 gibt es das Kumulieren und Panaschieren. Hintergrund ist, dass auch einzelnen Politikern von hinteren Listenplätzen die Chance gegeben werden soll, dass sie in die Gemeindevertretung oder ins Stadtparlament gewählt werden können. Dadurch sollte auch die Wahlbeteiligung steigen. In der Praxis ist hier allerdings noch nachholbedarf. Bei der letzten Kommunalwahl 2021 lag die Wahlbeteiligung bei 50,4 Prozent.

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Die Auszählung wird aufgrund der komplexen Wahl mehrere Tage dauern. Am Wahlabend werden nur die Stimmzettel ausgezählt, auf denen Wähler einfache Listenkreuze gemacht haben. Aus diesen ergibt sich dann ein Trendergebnis. Die Stimmzettel, auf denen kumuliert und panaschiert wurde, werden erst am Montag und Dienstag ausgewertet. Dadurch verschiebt sich das Ergebnis in der Regel nochmal.

Das alles hilft aber nichts, wenn Sie nicht wählen gehen. Also: Sie entscheiden heute, wie die Zukunft Ihrer Gemeinde für die nächsten fünf Jahre aussieht. Gehen Sie wählen! (Moritz Pappert) +++

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