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Entscheidung des Kartellamts

Jetzt steht fest: Rewe darf 38 Tegut-Märkte übernehmen

Rewe darf bisherige Tegut-Filialen übernehmen.
Archivfotos: O|N

14.10.2026 / REGION - Rewe darf 38 Tegut-Märkte übernehmen, darunter acht Standorte in Osthessen. Für die Märkte in Schlüchtern und Marburg kommt der Wechsel dagegen nicht zustande. Nach wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts hat sich die Rewe-Gruppe verpflichtet, mindestens vier Jahre auf die Übernahme dieser beiden Standorte zu verzichten.



Die Entscheidung gab das Bundeskartellamt in Bonn am Mittwoch, 14. Oktober, bekannt. Ursprünglich hatte Rewe den Erwerb von 40 Märkten und zwei Immobilien angemeldet. Der Verzicht auf die beiden Standorte gilt für die gesamte Rewe-Gruppe und umfasst auch Anschlussmietverträge.

Warum Schlüchtern und Marburg ausgenommen sind

"Wir haben auch die geplante Übernahme von Tegut-Märkten durch Rewe eingehend geprüft. Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in drei regionalen Märkten zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs geführt", erklärt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.



Eines dieser Gebiete ist Schlüchtern, die beiden anderen betreffen Marburg. "Rewe hat sich nun verpflichtet, auf den Erwerb von zwei Standorten für vier Jahre zu verzichten. Damit verhindern wir, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen erheblich verschlechtern. Der weit überwiegende Teil des Vorhabens kann zugleich freigegeben werden."

Auch der Tegut-Markt am Niedertor in Hünfeld steht nicht auf der Liste der Rewe-Übernahmen. Dessen Übernahme durch Edeka hatte das Bundeskartellamt untersagt.

Für folgende Tegut-Standorte in Osthessen hat das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben:
Auf den Beschaffungsmärkten erwartet die Behörde durch die Übernahme keine erhebliche Wettbewerbsbehinderung. Rewes Anteil am bundesweiten Beschaffungsvolumen würde um deutlich weniger als 0,2 Prozentpunkte steigen. Zugleich bestätigten die Ermittlungen die hohe Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel. Auf Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi entfallen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes. Diese Konzentration allein reicht kartellrechtlich allerdings nicht aus, um eine Übernahme zu untersagen, erklärte Mundt.

Edeka und Tante Enso haben bereits grünes Licht

Die bisherige Tegut-Eigentümerin Migros Zürich hatte im März angekündigt, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen. Seither hat das Bundeskartellamt bereits die Übernahme von 36 Tegut-Standorten durch Tante Enso und von 178 Märkten durch Edeka freigegeben.

Wer die übrigen Standorte künftig betreibt, entscheiden die beteiligten Unternehmen. Der Beschluss zur Übernahme durch Rewe ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde würde das Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen.

Eine vollständige Liste aller Tegut-Märkte, die von Rewe übernommen werden können, gibt es als PDF-Datei auf der Seite des Bundeskartellamts. (ksk)+++

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