Messwerte weiterhin unauffällig?
Keine Evidenz für Trinkwassergefährdung - Weitere Maßnahmen eingeleitet
Archivfoto: O|N/ Carina Jirsch
04.03.2026 / NEUHOF -
Bei der Diskussion zur Zukunft der Kaliabraumhalde in Neuhof (Landkreis Fulda) kam zuletzt auch die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in den Fokus. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Berg- und Wasserbehörde stellt hierzu klar: Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen durch den Eintrag von Haldenwasser vor.
Auf Grundlage der vorliegenden Monitoringdaten lägen derzeit keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Neuhof vor. Die nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen, Tiefbrunnen Rommerz und Tiefbrunnen II Neuhof, befinden sich jeweils in einer Entfernung von rund 2,5 km zur Halde.
Messwerte weiterhin unauffällig
Um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen, wurden zusätzliche Grundwassermessstellen zwischen Halde und Trinkwassergewinnung eingerichtet. Die bisherigen Messreihen weisen weder erhöhte Leitfähigkeiten noch gesteigerte Ionenkonzentrationen auf. Auch trendhafte Entwicklungen, die auf einen Einfluss von Haldenwässern hindeuten könnten, seien derzeit nicht erkennbar. Unabhängig von diesen aktuellen Befunden sind im Rahmen der fortlaufenden Untersuchungen weitere Maßnahmen im Umfeld der Halde Neuhof umgesetzt worden. Sie dienen einer verbesserten Kontrolle, Fassung und Ableitung salzhaltiger Wässer.
Weitere Maßnahmen umgesetzt
Auch das Monitoringnetz wurde erweitert. 2023 wurden zwei zusätzliche Grundwassermessstellen eingerichtet, 2024 kam eine weitere hinzu. Damit umfasst das engmaschige Überwachungsnetz rund 70 Messstellen rund um die Halde, darunter Quellen, Oberflächengewässer und Grundwasser. Durch die regelmäßige Auswertung soll die Entwicklung des Grundwassers verlässlich eingeschätzt und mögliche Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Hintergrund sind Untersuchungen zur möglichen Ausbreitung oberflächennaher Sickerwässer. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der geplanten Maßnahme Sickerwässer am Haldenrand in relevantem Umfang gefasst und ordnungsgemäß entsorgt werden können. Mit der Zulassung werden zugleich Vorgaben aus der Allgemeinen Bundesbergverordnung und der Bergbauabfall-Richtlinie umgesetzt.
Sowohl das bereits vorliegende als auch ein in Kürze erwartetes weiteres Gutachten zur Halde Neuhof werden derzeit fachlich geprüft. Das RP Kassel kündigt an, die Thematik der Haldenwässer weiterhin aufmerksam und engmaschig zu überwachen und bei Bedarf weitere Maßnahmen zu veranlassen. (pg)+++
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