Angeklagter will "einiges geraderücken"

Doppelmord oder Notwehr? - Sechs Stunden Plädoyers im Richelsdorf-Prozess

Plädoyers im Richelsdorf-Prozess. Der Angeklagte und sein Verteidiger Christian Celsen am Freitagmorgen im Landgericht Fulda.
Fotos: ci

29.05.2026 / FULDA - Mit einem ungewöhnlichen Prozesstag steht die juristische Aufarbeitung des Doppelmords von Richelsdorf kurz vor dem Abschluss. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin folgten diejenigen der beiden Nebenklagevertreter und auch die drei Angehörigen der beiden Opfer nutzten ihr Rederecht, um dem Gericht die Situation der Familie nach dem schweren Verlust der Eltern zu schildern. Vor allem der emotionale Bericht einer der beiden Töchter über die Folgen des grausamen Todes löste große Betroffenheit bei allen Anwesenden aus. Dann plädierte der Verteidiger und schließlich ergriff der Angeklagte erneut das Wort, um seine Tatversion noch einmal ausführlich zu begründen.

Der Fund der Leichen des Ehepaars im Wald des Wildecker Ortsteils hatte am 30. Juni 2025 für großes Entsetzen in der Region gesorgt. Wenig später bestätigte sich der schlimmste Verdacht: Es handelte sich um das vermisste Paar im Alter von 63 und 67 Jahren. Bereits am 1. Juli kam der Tatverdächtige, ein zur Tatzeit 50-jähriger Thüringer, in Untersuchungshaft.

Mehrere Mordmerkmale

Die Staatsanwältin sah in ihrem Schlussvortrag den Tatvorwurf der Anklage bestätigt. Der Täter, der sich in akuter Geldnot befunden habe, war am Tattag als Handwerker bei dem ihm bekannten Paar beschäftigt und habe aus vorhergehenden Besuchen vermutet, dass sich größere Summen Bargeld im Haus befänden. Aufgrund der Tatmodalitäten seien mehrere Mordmerkmale erwiesen, nämlich Mord aus Habgier, Heimtücke, zur Verdeckung einer Straftat sowie schwerer Raub mit Todesfolge. Beide Opfer seien arg- und wehrlos gewesen. Dem Mann habe er unvermittelt acht, der Frau zwölf Messerstiche versetzt, so dass beide nach kurzer Zeit verbluteten. Anschließend habe er die Leichen mit einem Motorroller und einem Anhänger in ein nahegelegenes Waldgebiet gebracht, dort abgelegt und versteckt. Die drei unterschiedlichen Tatversionen, die der Angeklagte bei der Polizei und während der Verhandlung vorgebracht hatte, bewertete die Anklagevertreterin in vielen Punkten als unglaubwürdig und widerlegt. Zuletzt hatte er behauptet, der Ehemann sei aus Eifersucht mit seiner Frau in Streit geraten und habe diese erstochen. Danach sei er auf ihn losgegangen und während eines Kampfes so auf ihm zu liegen gekommen, dass er in Atemnot Panik bekommen habe und ihn in Notwehr erstochen habe.

Lebenslange Haftstrafe und besondere Schwere der Schuld

Da der Angeklagte während der Tat voll schuldfähig gewesen sei, forderte die Staatsanwältin eine lebenslange Haftstrafe und erkannte auch auf besondere Schwere der Schuld, so dass keine vorzeitige Entlassung aus der Haft möglich ist. Dieser Forderung und der Argumentation der Anklage schlossen sich auch die beiden Nebenklagevertreter an. Rechtsanwalt Knut Hillebrand bezeichnete den Angeklagten in seinem Schlussvortrag als notorischen Lügner, der dabei "verdammt geschickt und planvoll" vorgehe, und hob die Schäbigkeit seines Motivs hervor.

"Ich war im sechsten Monat schwanger, als ich das Blut meiner Eltern im Haus vorgefunden habe", erklärte die ältere der beiden Töchter und schilderte bewegend, welchen Folgen sie und ihre Familie seit dem grausamen Verlust ausgesetzt seien. "Mein kleiner Sohn wird seine Großeltern nie kennenlernen." Ihr geistig eingeschränkter Bruder, der lebenslang auf seine Eltern angewiesen gewesen sei, habe über Nacht sein gewohntes Umfeld verloren und sei jetzt im Heim. "Was wir Angehörigen jetzt brauchen, ist Gerechtigkeit", schloss sie.

Verteidiger: "Im Zweifel für den Angeklagten"

Verteidiger Christian Celsen betonte, die 16-tägige Beweisaufnahme habe keine Beweise dafür erbracht, dass sein Mandant die Frau getötet habe, und folgte weitgehend dessen Notwehrversion. Nicht der Angeklagte müsse seine Unschuld beweisen, sondern das Gericht den tatsächlichen Ablauf der Tat zweifelsfrei belegen können. Doch die Spurenlage gebe das nicht her. "Was sich in der Waschküche tatsächlich abgespielt hat, wissen wir nicht", konstatierte er. Das Motiv der Habgier wies der Anwalt zurück und bezeichnete seinen Mandanten als 'Finanzjongleur', der immer knapp gewesen sei, aber immerhin Geld genug für Urlaube in Sizilien, Kenia und eine Kreuzfahrt gehabt habe. Seine Tatversion sei nicht widerlegbar, das Gegenteil nicht bewiesen. Wenn es kein Notwehrexzess gewesen sei, handele es sich maximal um einen minderschweren Fall von Totschlag, argumentierte der Verteidiger, der das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts stellte.

Schließlich nutzte der Angeklagte die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge noch einmal ausufernd zu erläutern. "Ich muss hier einige der vorgetragenen Dinge gerade rücken", leitete er seinen längeren Vortrag ein. Er habe im Prozess viel dafür getan, seiner eigenen Glaubwürdigkeit zu schaden, aber er habe weder übertrieben, noch gelogen. Als er beschrieb, wie er in Panik geraten sei, als der Mann ihm die Luft abgedrückt habe, sagt er: "Sie müssen sich vorstellen, was ich da gefühlt habe!" Abschließend bedauerte er die Tat.

Das Urteil soll am Montag, dem 8. Juni, um 12 Uhr verkündet werden. (Carla Ihle-Becker)+++

Leichenfund in Richelsdorf - weitere Artikel

↓↓ alle 13 Artikel anzeigen ↓↓

X