Handelte der Angeklagte aus Habgier?
Gutachten im Doppelmordprozess von Richelsdorf - Urteil folgt nächste Woche
Fotos: ci
15.04.2026 / FULDA -
Der Fall hatte im Sommer 2025 für großes Entsetzen in der Region gesorgt. Am 30. Juni wurden zwei leblose Personen in einem Waldgebiet nahe dem Wildecker Ortsteil Richelsdorf im Landkreis Hersfeld-Rotenburg entdeckt. Wenig später bestätigte sich der schlimmste Verdacht: Es handelte sich um ein Ehepaar im Alter von 63 und 67 Jahren, das seit dem 28. Juni vermisst worden war. Bereits am 1. Juli kam der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Das Mordmotiv begründet sich laut Anklage auf Habgier. Der Täter habe aus vorhergehenden Besuchen bei dem Ehepaar vermutet, dass sich größere Summen Bargeld im Haus befänden. Aufgrund der Tatmodalitäten wirft die Staatsanwaltschaft ihm Mord aus Habgier, Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen vor. Beide Opfer sollen arg- und wehrlos gewesen sein.
Ausuferndes Geständnis des Angeklagten
Die Tatversion des 51-Jährigen wich zum Verhandlungsauftakt allerdings massiv von der der Anklage ab, obwohl er die Tötung des Ehepaars unumwunden einräumte. Er habe das Ehepaar gut gekannt und mehrfach für sie als Handwerker gearbeitet. Am Tattag sei er zu ihnen gefahren, weil er im Haus Fenster ausmessen wollte. Diesen Auftrag hätte er ohne Wissen seines Chefs schwarz ausführen wollen. Im weiteren Verlauf sei es mit dem Hausherrn zu einem heftigen Streit und Handgemenge gekommen. Der Mann habe ihm ins Gesicht geschlagen und sei mit einem Küchenmesser auf ihn losgegangen. Um ihn abzuwehren, habe er ihn mit diesem Küchenmesser erstochen und auch dessen Frau auf diese Weise getötet.Gutachter bewerten Spurenlage und Verletzungsmuster
Auch der Gerichtsmediziner, der bereits zum zweiten Mal im Prozess über die Verletzungen der beiden Opfer und den mutmaßlichen Tathergang Auskunft gab, wurde noch einmal von allen Verhandlungsbeteiligten nach Details befragt.
Nach dem psychiatrischen Gutachten folgen am Freitag die Plädoyers der Staatsanwältin und der beiden Nebenklagevertreter – und auch die beiden Töchter des Opferpaars wollen sich äußern. Der Verteidiger hält seinen Schlussvortrag und auch der Angeklagte, der im Lauf der Verhandlung eine neue Tatversion gestanden hatte, will erneut vor Gericht sprechen. Das Urteil wird dann nächste Woche erwartet. (Carla Ihle-Becker) +++
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