"Menschenverachtende Gesinnung"
Horrorhaus von Wernges: Lebenslange Haft für mordendes Vermieter-Paar
Foto: O|N / Constantin von Butler
14.03.2026 / GIEßEN -
Mit der Entscheidung endet ein Prozess, der über Monate hinweg erschütternde Details über Gewalt, Demütigungen und systematische Ausbeutung ans Licht brachte.
Systematische Ausbeutung von Mietern
Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die Angeklagten seit Ende 2015 in ihrem Haus im Lauterbacher Stadtteil Wernges ein System, in dem vor allem besonders verletzliche Menschen ausgenutzt wurden. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sprach von einer gezielten Auswahl bestimmter Opfergruppen. "Sozial schwache Menschen, die keine oder wenige soziale Kontakte haben", seien bewusst als Mieter ausgesucht worden.Für die Kammer ergab sich ein klares Bild
"Die Zeugenaussagen bestätigen sich gegenseitig", erklärte die Richterin. "All die Dinge wurden übereinstimmend von so vielen Zeugen berichtet, dass die Kammer keine Zweifel hat." In ihrer Urteilsbegründung zeichnete das Gericht ein düsteres Bild vom Leben im Haus der Angeklagten. Die Mieter seien gedemütigt, kontrolliert und isoliert worden. "Sie wurden erniedrigt", sagte die Richterin: "Sie zerstörten Menschen."68 Tage Martyrium für das spätere Todesopfer
Besonders grausam entwickelte sich nach Überzeugung der Kammer das Schicksal einer 55-jährigen Frau mit Down-Syndrom. Sie zog im November 2023 in das Haus der Angeklagten. Was folgte, beschrieb das Gericht als monatelange Qual. "Es war ein Martyrium, das noch schlimmer war als die Zustände bei den vorherigen Mietern", sagte die Richterin. Täuschung nach dem Tod
Nach dem Tod der Frau versuchten die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts, die Tat zu vertuschen. Als eine Bekannte nach der Vermissten fragte, behaupteten sie, die Frau befinde sich in einer psychiatrischen Einrichtung mit Kontaktverbot.Der 59-jährige Angeklagte zerstückelte den Leichnam im Keller des Hauses. Teile der Leiche wurden in einem Fass gelagert, andere später in einem Waldstück bei Schlitz abgelegt. Dort entdeckten Ermittler Monate später die sterblichen Überreste. Selbst nach dem Tod nutzten die Angeklagten das Opfer weiter aus. Sie räumten ihr Konto mit der EC-Karte leer.
Gericht sieht "menschenverachtende Gesinnung"
Für das Gericht war die Schuld der Angeklagten besonders schwer. "Die Angeklagten haben eine menschenverachtende Gesinnung", so die Richterin. Beide hätten erkannt, dass der Zustand der Frau lebensgefährlich war. Dennoch sei kein Arzt gerufen worden. Stattdessen habe man versucht, die Situation zu verbergen. Eine Strafmilderung komme deshalb nicht in Betracht.Die Kammer verhängte deshalb gegen beide Angeklagte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
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