"Menschenverachtende Gesinnung"

Horrorhaus von Wernges: Lebenslange Haft für mordendes Vermieter-Paar

Das Landgericht Gießen verurteilt ein Paar im Mordfall von Lauterbach-Wernges zu lebenslanger Haft.
Foto: O|N / Constantin von Butler

14.03.2026 / GIEßEN - Der Mordfall von Lauterbach-Wernges hat weit über Osthessen hinaus für Entsetzen gesorgt - jetzt ist das Urteil gefallen. Die fünfte große Strafkammer des Landgerichts Gießen hat eine 45-jährige Frau und ihren 59-jährigen Lebensgefährten wegen Mordes schuldig gesprochen. Beide müssen lebenslang ins Gefängnis. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen.



Mit der Entscheidung endet ein Prozess, der über Monate hinweg erschütternde Details über Gewalt, Demütigungen und systematische Ausbeutung ans Licht brachte.

Systematische Ausbeutung von Mietern

Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die Angeklagten seit Ende 2015 in ihrem Haus im Lauterbacher Stadtteil Wernges ein System, in dem vor allem besonders verletzliche Menschen ausgenutzt wurden. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sprach von einer gezielten Auswahl bestimmter Opfergruppen. "Sozial schwache Menschen, die keine oder wenige soziale Kontakte haben", seien bewusst als Mieter ausgesucht worden.

Viele Bewohner lebten in einem Klima aus Angst, Kontrolle und Demütigung. Zeugenaussagen zeichneten im Prozess ein erschreckendes Bild: Bewohner mussten das gesamte Haus putzen, wurden überwacht und durften teilweise nicht allein im Gebäude bleiben. Immer wieder kam es zu Misshandlungen, Drohungen und Einschüchterungen. "Beleidigungen sind ständig gefallen", stellte die Vorsitzende Richterin fest.

Die Angeklagten hätten ihre Mieter systematisch ausgenutzt. Schäden seien vorgetäuscht worden, um Geld zu verlangen, Kautionen seien einbehalten worden. Teilweise bestellten sie Waren auf den Namen der Bewohner oder hoben mit deren EC-Karten Geld ab. Auch von sexueller Ausbeutung berichteten Zeugen. Einzelne Bewohner seien zur Prostitution gezwungen worden. Andere mussten sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen. Mehrere Zeugen beschrieben das Verhalten der Angeklagten als bösartig. Eine Nachbarin sagte, die Bewohner hätten auf sie "wie Sklaven" gewirkt.

Für die Kammer ergab sich ein klares Bild

"Die Zeugenaussagen bestätigen sich gegenseitig", erklärte die Richterin. "All die Dinge wurden übereinstimmend von so vielen Zeugen berichtet, dass die Kammer keine Zweifel hat." In ihrer Urteilsbegründung zeichnete das Gericht ein düsteres Bild vom Leben im Haus der Angeklagten. Die Mieter seien gedemütigt, kontrolliert und isoliert worden. "Sie wurden erniedrigt", sagte die Richterin: "Sie zerstörten Menschen."

Audioaufnahmen aus Chatverläufen, die im Prozess abgespielt wurden, untermauerten diese Darstellung. Darauf war unter anderem zu hören, wie ehemalige Mieter beschimpft oder angespuckt wurden. "Es waren beide beteiligt", stellte die Vorsitzende klar. Zwar sei die Angeklagte häufig die treibende Kraft gewesen, doch ihr Lebensgefährte habe die Taten akzeptiert und unterstützt.

68 Tage Martyrium für das spätere Todesopfer

Besonders grausam entwickelte sich nach Überzeugung der Kammer das Schicksal einer 55-jährigen Frau mit Down-Syndrom. Sie zog im November 2023 in das Haus der Angeklagten. Was folgte, beschrieb das Gericht als monatelange Qual. "Es war ein Martyrium, das noch schlimmer war als die Zustände bei den vorherigen Mietern", sagte die Richterin.

Die Frau wurde beschimpft, geschlagen und gedemütigt. Der Hund der Angeklagten wurde mehrfach aufgefordert, sie zu beißen. Immer wieder wurden ihr Medikamente verabreicht, um sie ruhigzustellen.

Schließlich eskalierte die Situation dramatisch. Am Abend des 20. Januar 2024 erhielt die Frau eine massive Menge verschiedener Psychopharmaka - insgesamt 77 Tabletten innerhalb kurzer Zeit. Schon am nächsten Tag lag sie laut Gericht in einem komatösen Zustand am Boden. Statt Hilfe zu holen, warteten die Angeklagten ab. Erst einen Tag später legten sie die bewusstlose Frau ins Bett. Am 23. Januar starb sie an den Folgen der Medikamentenvergiftung. "Sie haben den Tod billigend in Kauf genommen", sagte die Richterin.

Täuschung nach dem Tod

Nach dem Tod der Frau versuchten die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts, die Tat zu vertuschen. Als eine Bekannte nach der Vermissten fragte, behaupteten sie, die Frau befinde sich in einer psychiatrischen Einrichtung mit Kontaktverbot.

Der 59-jährige Angeklagte zerstückelte den Leichnam im Keller des Hauses. Teile der Leiche wurden in einem Fass gelagert, andere später in einem Waldstück bei Schlitz abgelegt. Dort entdeckten Ermittler Monate später die sterblichen Überreste. Selbst nach dem Tod nutzten die Angeklagten das Opfer weiter aus. Sie räumten ihr Konto mit der EC-Karte leer.

Gericht sieht "menschenverachtende Gesinnung"

Für das Gericht war die Schuld der Angeklagten besonders schwer. "Die Angeklagten haben eine menschenverachtende Gesinnung", so die Richterin. Beide hätten erkannt, dass der Zustand der Frau lebensgefährlich war. Dennoch sei kein Arzt gerufen worden. Stattdessen habe man versucht, die Situation zu verbergen. Eine Strafmilderung komme deshalb nicht in Betracht.

Die Kammer verhängte deshalb gegen beide Angeklagte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Sowohl die Verteidiger der 45-jährigen Frau als auch die des 59-jährigen Mannes kündigten nach dem Urteil Revision an. (Constantin von Butler) +++

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