Mordfall Lauterbach-Wernges

"55-jähriges Opfer erlitt ein Martyrium" - Staatsanwalt plädiert auf lebenslänglich

In diesem Haus in Lauterbach-Wernges musste die 55-Jährige nach grausamen Misshandlungen sterben
Fotos: O|N-Archiv

14.02.2026 / GIEßEN - Im Prozess am Landgericht Gießen um den grausamen Tod einer geistig beeinträchtigten 55-Jährigen in Lauterbach-Wernges haben am Donnerstag Staatsanwalt und Verteidigung plädiert. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für das angeklagte Vermieter-Paar. Die 45-jährige Frau und ihr 59-jähriger Lebensgefährte stehen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen vor Gericht. Zusätzlich soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt und damit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen werden, forderte Hauburger.



Er schilderte in seinem Plädoyer das Martyrium des 55-jährigen Opfers mit Down-Syndrom. Die Frau sei im November 2023 in dem Haus in Wernges eingezogen, 68 Tage später war sie tot. Sie sei eingesperrt, beschimpft, beleidigt und körperlich misshandelt worden, man habe ihr ihr Handy und die EC-Karte abgenommen. Schon nach kurzer Zeit habe sie einer Freundin am Telefon gesagt: "Ich komme hier nicht wieder raus."

Brutale Misshandlungen

Wie brutal und grausam mit der 55-Jährigen umgesprungen wurde, ist laut Hauburger durch Tausende Chatnachrichten der beiden Angeklagten und die Aussagen von mehreren Zeugen belegt, die bei den Ermittlungen ausgewertet worden waren. Sie sei bösartigen und menschenverachtenden Erniedrigungen und Freiheitsberaubung ausgesetzt gewesen, ein Hund sei auf sie gehetzt worden und habe sie gebissen, sie sei gegen den Kopf geschlagen, sexuell missbraucht und habe Hundefutter essen müssen.

Unter den Zeugen waren mehrere ehemalige Mieter, die vor Gericht die fürchterlichen Zustände in dem Haus detailliert geschildert hatten. Aus Berechnung und Kalkül hatte das angeklagte Paar häufig zu überteuerten Mieten an Obdachlose und Hilfsbedürftige vermietet. Auch sie waren der Willkür und Grausamkeit ihrer Vermieter ausgesetzt gewesen.

Um das 55-jährige Opfer ruhigzustellen, waren ihm ständig verschiedene Psychopharmaka und Schlafmittel verabreicht worden. Ende Januar soll die Frau 77 verschiedener Mittel bekommen haben und daraufhin das Bewusstsein verloren haben. Das Paar habe auch in dieser lebensbedrohlichen Situation keinen Arzt gerufen, um ihre vorausgegangenen Straftaten zu vertuschen. Die Frau starb daraufhin. Anschließend habe der 59-Jährige ihren Leichnam im Keller zerteilt und die Teile in ein Fass gesteckt. Den abgetrennten Kopf und weitere Leichenteile habe er schließlich in einem Wald bei Schlitz versteckt, wo sie von der Polizei gefunden wurden.

Die Verteidigerin der 45-Jährigen plädierte dagegen auf Körperverletzung mit Todesfolge und überließ die Strafzumessung dem Gericht. Der Verteidiger des 59-jährigen Angeklagten plädierte auf unterlassene Hilfeleistung, es sei nicht beweisbar, dass sein Mandant von der Tablettengabe durch seine Lebensgefährtin gewusst habe. Er hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen.

Das Urteil des Landgerichts Gießen soll am Dienstag, den 24. Februar 2026 um 15 Uhr fallen. (ci)+++

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