55-Jährige zerstückelt

Grausamer Mordfall im Vogelsberg: Urteil gegen Vermieter-Paar steht bevor

Für die beiden Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Archivfotos: O|N/Henrik Schmitt

13.03.2026 / GIEßEN - Der Mordfall von Lauterbach-Wernges (Vogelsbergkreis) hat bundesweit für Entsetzen gesorgt - heute fällt vor dem Landgericht Gießen das Urteil gegen ein Vermieter-Paar. Die fünfte große Strafkammer muss entscheiden, wie sie den Tod einer 55-jährigen Frau mit Down-Syndrom rechtlich bewertet. Angeklagt sind eine 45-Jährige und ihr 59-jähriger Lebensgefährte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mord durch Unterlassen sowie schwere Misshandlungen vor. Für den Nachmittag wird mit Spannung die Entscheidung des Gerichts erwartet.



Nach Überzeugung der Ermittler begann das Leid der geistig beeinträchtigten Frau im November 2023. Sie war in das Haus des Paares im Lauterbacher Stadtteil Wernges eingezogen. Was folgte, schilderte die Anklage im Prozess als monatelanges Martyrium.

Wochen der Gewalt im Horror-Haus

Zeugen schilderten im Prozess ein Klima der Angst. Die Frau soll eingeschüchtert, beleidigt und körperlich angegriffen worden sein. Zudem sollen ihr persönliche Gegenstände wie Handy und EC-Karte abgenommen worden sein. Auch erniedrigende Behandlungen und sexuelle Übergriffe stehen im Raum.

Um sie gefügig zu machen, sollen ihr immer wieder Medikamente gegeben worden sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler erhielt sie Ende Januar 2024 eine große Menge verschiedener Psychopharmaka. Die Frau verlor das Bewusstsein. Trotz der lebensbedrohlichen Situation soll niemand medizinische Hilfe gerufen haben. Wenige Tage später starb die 55-Jährige.

Nach dem Tod soll der 59-jährige Angeklagte den Leichnam im Keller des Hauses zerstückelt haben. Teile der Leiche wurden in ein Fass gelegt, andere später in einem Waldgebiet bei Schlitz abgelegt. Dort entdeckten Ermittler die Überreste Monate später.

Prozess mit zahlreichen Zeugen und Chatnachrichten

Während der Verhandlung wertete das Gericht umfangreiche Beweise aus. Neben Zeugenaussagen spielten insbesondere Chatverläufe der beiden Angeklagten eine zentrale Rolle. Tausende Nachrichten wurden im Laufe des Prozesses ausgewertet.

Eigentlich sollte das Urteil bereits Ende Februar verkündet werden. Kurz vor der Entscheidung entschied die Schwurgerichtskammer jedoch, die Beweisaufnahme noch einmal zu öffnen. Die bereits verschriftlichten Chatverläufe sollten zusätzlich auch als Tonaufnahmen in den Prozess eingebracht werden. Deshalb mussten die entsprechenden Audiodateien im Gerichtssaal abgespielt werden.

Biografien der Angeklagten ebenfalls Thema

Im Laufe des Prozesses beschäftigte sich das Gericht auch mit den persönlichen Lebensgeschichten der Angeklagten. Die Frau schilderte eine schwierige Kindheit, geprägt von Gewalt und Missbrauchserfahrungen. Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte belastende Erlebnisse in ihrer Vergangenheit, sah jedoch keine Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit.

Auch der 59-jährige Angeklagte berichtete von einem problematischen Lebensweg und früheren Konflikten mit dem Gesetz. Beide standen über Jahre hinweg in psychiatrischer Behandlung und erhielten regelmäßig Medikamente. Nach Einschätzung des Gutachters waren sie zum Zeitpunkt der Tat dennoch voll schuldfähig.

Forderungen von Anklage und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft verlangt für beide Angeklagte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In diesem Fall wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Verteidigung weist dagegen einen Tötungsvorsatz zurück. Sie sieht in dem Geschehen eher eine Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise andere deutlich weniger schwere Straftaten. (Constantin von Butler) +++

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