Urteil im Wernges-Mordfall

Einer der grausamsten Fälle Osthessens: Lebenslang für Mörder-Paar

Das Urteil im Ernges-Fall wurde verkündet.
Foto: Constantin von Butler

13.03.2026 / GIEßEN - Dieser Fall hat bundesweit für Entsetzen gesorgt - am Freitag ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Gießen hat die 45-jährige Angeklagte und ihren Lebensgefährten jeweils zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Damit endet einer der erschütterndsten Mordprozesse, die Osthessen in den vergangenen Jahren beschäftigt haben.



Nach Überzeugung der Kammer wurde eine geistig beeinträchtigte 55-Jährige im November 2023 in das Haus des Paares im Lauterbacher Stadtteil Wernges gelockt. Was folgte, war laut Anklage ein monatelanges Martyrium. Die Frau soll eingesperrt, beleidigt, gedemütigt und körperlich misshandelt worden sein. Ihr wurden Handy und EC-Karte abgenommen. Zeugen berichteten von Einschüchterungen und Gewalt.

68 Tage Martyrium - dann war die 55-Jährige tot

Um sie ruhigzustellen, sollen ihr immer wieder Medikamente verabreicht worden sein. Ende Januar 2024 erhielt sie nach Überzeugung der Ermittler eine massive Menge verschiedener Psychopharmaka und verlor das Bewusstsein. Anstatt einen Notarzt zu rufen, soll das Paar aus Angst vor Entdeckung untätig geblieben sein. Die Frau starb wenige Tage später.

Anschließend soll der 59-Jährige den Leichnam im Keller zerteilt, in ein Fass gepackt und Teile davon in einem Waldstück bei Schlitz abgelegt haben. Dort wurden sie Monate später entdeckt.

Belastete Lebensgeschichten im Gerichtssaal

Im Prozess standen auch die persönlichen Hintergründe der Angeklagten im Fokus. Die verurteilte Frau hatte eine von Gewalt geprägte Kindheit geschildert und von Missbrauchserfahrungen gesprochen. Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte schwere Belastungen in ihrer Biografie. Der Verurteilte berichtete von einer kriminellen Vergangenheit und früheren Ermittlungen gegen ihn. Beide waren über Jahre in psychiatrischer Behandlung und erhielten regelmäßig Medikamente.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft für beide Angeklagte gefordert, verbunden mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung plädierte auf deutlich mildere Strafen und bestritt einen Tötungsvorsatz.

Mit dem Urteil am Freitag hat das Landgericht nun entschieden, wie es die Tat rechtlich bewertet - und wie lange die beiden Angeklagten dafür ins Gefängnis müssen. OSTHESSEN|NEWS berichtet im Laufe des Nachmittags ausführlich über das Urteil des Landgerichtes Gießen. (Constantin von Butler) +++

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