Nach Anhörung eines Betroffenen

Johannes-Dyba-Alle: SPD fordert Aufhebung der Vertraulichkeit

Die Johannes-Dyba-Alle ist erneut Thema in der Fuldaer Stadtpolitik.
Archivfoto: O|N

15.08.2026 / FULDA - Die SPD-Fraktion hat zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschusses der Stadt Fulda (HFA) am 31. August einen Antrag eingebracht, der die Vertraulichkeit in Bezug auf die Ausführungen eines Mitglieds des Betroffenenbeirats für die Bistümer Fulda und Limburg in der letzten Sitzung des HFA am Montag (10.08.2026) aufheben soll.



Im Rahmen der Beratungen über den Antrag der SPD auf Rückbenennung der Johannes-Dyba-Alle in Kastanienallee sollte der Mann die Perspektive der Betroffenen von sexueller Gewalt einbringen. Der Ausschuss stimmte jedoch mit Mehrheit von CDU, FDP, Grüne und Volt dafür, die Anhörung in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Dauerthema: Johannes-Dyba-Alle

Die damit einhergehende Verschwiegenheitspflicht führt nun dazu, dass die Stadtverordneten nach derzeitigem Stand nicht wiedergeben dürfen, was der Mann in der Anhörung gesagt hat. Zum Beispiel dürfen die Stadtverordneten die Ausführungen des Mitglieds des Betroffenenbeirats im Rahmen der geplanten Behandlung des SPD-Antrags in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7.9.2026 nicht in Redebeiträgen schildern.

"Die Entscheidung des Ausschusses verhindert die Berücksichtigung der Betroffenenperspektive im Entscheidungs- und Diskussionsprozess. Das darf nicht so bleiben!", findet der Vorsitzende der SPD-Fraktion Jonathan Wulff. Zumal die Ausführungen der angehörten Person viele Ausschussmitglieder tief beeindruckt hätten.

Ein Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach Meinung des Sozialdemokraten nicht ersichtlich: "Das Mitglied des Betroffenenbeirats hat selbst erklärt, keine Einwände gegen eine öffentliche Sitzung zu haben. Zudem hatte er auch schon in der Vergangenheit den Mut, den sexuellen Übergriff und das Verhalten der damaligen Bistumsspitze um Erzbischof Dyba und Weihbischof Kapp unter Nennung seines Namens gegenüber verschiedenen Medien zu schildern".
Wulff verweist auch auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der einen Ausschluss der Öffentlichkeit nur im Ausnahmefall und bei Vorliegen berechtigter Interessen für zulässig hält. "Das Vorgehen des HFA ist nach meiner Meinung evident rechtswidrig", erklärt der Jurist Wulff. Absicht vermutet er dabei nicht: "Ich glaube, der HFA hat einfach einen Fehler gemacht. Niemand kann gewollt haben, die Perspektive der Opfer sexueller Gewalt aus dem Entscheidungs- und Diskussionsprozess herauszuhalten. Wir sind uns daher sicher, dass unser Antrag eine deutliche Mehrheit finden wird", so Wulff abschließend. (nia/pm) +++

Jonathan Wulff, der Vorsitzende der SPD-Fraktion
Archivfoto: O|N/Martin Engel

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