39-Jähriger weiter dringend tatverdächtig
Neues im Fall Leon: Vater muss trotz Beschwerde in U-Haft bleiben
Foto: O|N-Archivbild leonandfriends.org
01.03.2024 / ST. ANTON/TIROL - Im Fall des kleinen Leon wurde der gestern gestellte Enthaftungsantrag des Anwalts Albert Heiss, abgewiesen, der Vater muss in Untersuchungshaft bleiben, er ist nach wie vor dringend tatverdächtig. Gegen diese Entscheidung wollen seine Anwälte umgehend Beschwerde einlegen.
Wie bereits berichtet, war der Sechsjährige Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden. Der Anwalt des 39-jährigen tatverdächtigen Vaters, der aus Eichenzell stammt und seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, hatte wegen angeblicher Fehler und Mängel bei den Ermittlungen gegen seinen Mandanten einen so genannten Enthaftungsantrag gestellt. Doch dieser wurde am Freitag vom zuständigen Haftrichter am Landesgericht Innsbruck abgewiesen. Der dringende Tatverdacht sei weiterhin gegeben, begründete der Haftrichter.
Verteidigung will gegen diese Entscheidung vorgehen
Damit will sich der Anwalt des 39-jährigen Vaters von Leon nicht abfinden. Albert Heiss, kündigte an, gegen diese Entscheidung eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) einreichen zu wollen. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag war der Anwalt in einem Innsbrucker Hotel in die Offensive gegangen. Er hatte die Journalisten nicht nur über den von ihm gestellten Enthaftungsantrag informiert, sondern die Ermittlungsarbeit der Polizei in diesem Fall heftig kritisiert. Dabei sei es "zu Pannen und Fehlern" gekommen, was in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belegten. Es seien massive Fehler passiert und es sei nicht ergebnisoffen ermittelt worden. Darin sah der Anwalt eine Verletzung der Unschuldsvermutung und teils mediale Vorverurteilung. Der dringende Tatverdacht gegen seinen Mandanten sei laut Anwalt deshalb "nicht mehr haltbar".
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