"Keinerlei Motiv für Tat"
Neues im Fall Leon: Verteidigung verzichtet auf Einspruch gegen Anklage
Foto: Leon & Friends e.V. / privat
10.05.2024 / ST. JOHANN (TIROL) -
Es gibt Neues im Fall des sechsjährigen Leon, der im August 2022 tot in der Ache in Tirol gefunden worden war: Nachdem erst der Vater wegen Mord angeklagt wurde, will die Verteidigung nun keinen Einspruch mehr gegen die Anklage erheben.
Der Fall des geistig behinderten kleinen Jungen hatte vor zwei Jahren in Osthessen für Entsetzen und Erschütterung gesorgt, auch, weil der jetzt angeklagte Vater, der mit seiner Frau und den beiden Kindern in Österreich lebte, ursprünglich aus der Gemeinde Eichenzell-Rothemann (Landkreis Fulda) stammt.
Jetzt teilen die Verteidiger des Angeklagten im Verfahren des minderjährigen Leon mit, dass kein Einspruch gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhoben wird. Bei dieser Entscheidung werde vor allem berücksichtigt, dass in einem möglichen Einspruchsverfahren nur formelle Aspekte der Anklage geprüft werden. Eine inhaltliche Beurteilung, insbesondere der entscheidenden Frage, ob die Anklagevorwürfe berechtigt sind oder nicht, erfolgt in einem derartigen Einspruchsverfahren nicht.
"Äußerst liebevolles Verhältnis zu seinem Sohn"
Die Verteidiger sind nach eigener Aussage allerdings der festen Überzeugung, dass die Anklage verschiedene Beweisergebnisse nicht vollständig berücksichtigt hat beziehungsweise zum Teil einseitig zu Lasten des Angeklagten gewürdigt hat. Zur Untermauerung der Argumentation der Verteidiger wollen sie eine detaillierte Äußerung zur Anklageschrift mit eigenen, umfangreichen Beweisanboten einbringen. "Es wird die Einvernahme zahlreicher Zeugen beantragt werden, die bestätigen können, dass der Angeklagte ein äußerst liebevolles Verhältnis zu seinem Sohn hatte und keinerlei Motiv zu finden ist, warum er die ihm vorgeworfene Tat begangen haben soll", betonen die Anwälte Dr. Heiss und Mag. Kapferer. (mau) +++
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