Dramatische Wende!
Nach angeblichem Überfall: Vater von Leon (†6) festgenommen - War es Mord?
Foto: leonandfriends.org
01.03.2023 / SANKT JOHANN (TIROL) -
Hat der Raubüberfall auf Florian A. (38) und seinen geistig behinderten Sohn Leon (†6) nicht stattgefunden, wie es der Vater in seiner Aussage erklärte? Zu diesem Entschluss kommen nun die Ermittler und haben den Familienvater festgenommen. Ende August 2022 ereignete sich der brutale Überfall im idyllischen St. Johann (Tirol). OSTHESSEN|NEWS berichtete. Der Fall sorgte nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und vor allem in Osthessen für große Betroffenheit, denn Florian A. stammt ursprünglich aus der Gemeinde Eichenzell im Kreis Fulda.
Das Landeskriminalamt (LKA) Tirol erklärte am heutigen Mittwoch offiziell: "Im Ermittlungsverfahren nach dem Tod des 6-jährigen Buben, der am 28.8.2022 in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol ertrunken ist, wurde am Montag in der Früh über Anordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck der 38-jährige Vater festgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes besteht der Verdacht, dass der angebliche Raubüberfall nicht stattgefunden hat und der Vater selbst für den Tod des Buben verantwortlich ist."
"Schnuffi, du fehlst uns soooooo unglaublich!!!!!!!!!!!" Das schrieb die Familie im August 2022 auf Facebook. Die Anteilnahme am Schicksal der Hinterbliebenen war riesig. Auch Spendenaufrufe wurden gestartet. Dann an Weihnachten ein weiterer Post: "1.000 Dank an all eure Zeichen, dass ihr an Leon und uns denkt. Vielen Dank auch an die Polizei und natürlich das Landeskriminalamt, die nach wie vor mit voller Intensität daran arbeiten und hoffentlich bald Denjenigen finden, der Leon und uns das angetan hat!!!"
Staatsanwaltschaft spricht von Mord und Vortäuschung einer Straftat
Der Festgenommene wurde am Dienstag in Anwesenheit seiner Verteidiger im LKA in Innsbruck befragt. "Er hat den Verdacht in Abrede gestellt und bleibt bei seiner bisherigen Darstellung", heißt es in der Meldung. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von einem dringenden Verdacht des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat aus. Das Landesgericht Innsbruck hat nun über die Verhängung der Untersuchungshaft zu entscheiden. (Christian P. Stadtfeld) +++
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