U-Haft verlängert um zwei Monate

Unter Mordverdacht: Gericht zweifelt weiter an Version von Florian A.

Noch immer ist nicht klar, was genau am 28. August 2022 geschah, als Sohn Leon in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol ertrank.
Foto: leonandfriends.org

29.03.2023 / SANKT JOHANN (TIROL) - Die Suche nach der Wahrheit setzt sich fort: Das Oberlandesgericht Innsbruck gab am Montag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Haftbeschwerde des Beschuldigten Florian A., der ursprünglich aus Eichenzell-Rothemann (Kreis Fulda) stammt, gegen die Verhängung der U-Haft nicht stattgegeben werde (O|N berichtete bereits). Es besteht laut Gerichtssprecher Dr. Klaus-Dieter Gosch nach wie vor "Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr". 



Der geistig behinderte Sohn des Tatverdächtigen wurde im August 2022 in St. Johann im österreichischen Tirol tot aufgefunden. Ende Februar dieses Jahres kam es zur überraschenden Wende im Fall Leon (†6). Das Landeskriminalamt (LKA) Tirol teilte unter anderem mit: Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes besteht der Verdacht, dass der angebliche Raubüberfall nicht stattgefunden hat und der Vater selbst für den Tod des Buben verantwortlich ist."  

Verlängerung der Untersuchungshaft

Nach zwei Wochen Untersuchungshaft steht der Familienvater immer noch im Fokus der Ermittlungen. Der 38-Jährige bleibt somit für zwei weitere Monate in U-Haft. "Das Oberlandesgericht Innsbruck geht dabei von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB aus. Dass die Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr weiter bestehen, wird im Beschluss des OLG Innsbruck bejaht."

Abschließend heißt es: "Nähere Informationen zur Begründung der in nicht öffentlicher Sitzung ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck können, auch um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden."

Gegenüber der "Tiroler Zeitung" betonte der Anwalt von Florian A., dass sein Klient die Tat nicht begangen habe. Der Vorwurf werde "weiterhin vehement" zurückgewiesen. (mkr) +++

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