Gerichtsurteil trifft Hahnekiez
Eklat in der Burgenstadt: Baugenehmigung für Kulturhalle aufgehoben
Archivfotos: Hans Hubertus Braune
01.09.2026 / SCHLITZ -
Rückschlag für eines der großen Stadtentwicklungsprojekte in Schlitz: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Baugenehmigung für die Umnutzung ehemaliger Brauereigebäude zur Kulturhalle aufgehoben. Im Mittelpunkt steht ausgerechnet ein Thema, über das bereits vor vier Jahren heftig gestritten wurde: der Lärmschutz.
Die Genehmigung hatte der Vogelsbergkreis im Juli 2022 erteilt. Geplant waren unter anderem ein Veranstaltungssaal mit Bühne, Theateraufführungen, Kammerkonzerte, Bankette und Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Ein Nachbar zog dagegen vor Gericht.
Die Entscheidung betrifft damit einen wichtigen Teil des heutigen Hahnekiez-Areals. Das frühere Brauereigelände wird inzwischen unter diesem Namen weiterentwickelt. Neben der Kulturhalle gehören dazu unter anderem das neue Brauhaus, das Tourismusbüro und weitere geplante Nutzungen. Das Brauhaus war erst am vergangenen Freitag eröffnet worden.
Lärmfrage nicht ausreichend geklärt
Der Grundstückseigentümer kritisierte unter anderem die aus seiner Sicht zu hohen Immissionswerte und verlangte eine Lärmprognose. Vor dem Verwaltungsgericht bekam er nun Recht. Nach Auffassung der 1. Kammer ist die Baugenehmigung nicht ausreichend bestimmt. Es reiche nicht, lediglich festzulegen, welche Lärmwerte in einem Mischgebiet zulässig sind. Aus der Genehmigung müsse auch hervorgehen, wie diese Werte im späteren Betrieb eingehalten werden sollen. Eine Schallimmissionsprognose fehlt. Streit läuft schon seit 2022
Ganz neu ist die Auseinandersetzung nicht. Bereits während der Bauphase hatten Anwohner eine Lärmprognose gefordert und Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Bürgermeister Heiko Siemon (CDU) hatte die Situation damals anders bewertet. Im August 2022 sagte er gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Im Kern geht es um die juristische Frage, ob heute bereits ein Lärmgutachten/-prognose hätte erstellt werden müssen. Aus städtischer Sicht liegt aufgrund der geplanten Maßnahme dafür keine Grundlage vor. Dies wird nun juristisch zu klären sein."Urteil noch nicht rechtskräftig
Der erste Bauabschnitt auf dem ehemaligen Brauereigelände war mit rund zehn Millionen Euro kalkuliert und wurde mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Was das Urteil nun konkret für die Nutzung der Kulturhalle bedeutet, ist noch nicht klar. "Wir werden uns jetzt mit dem Landkreis in Verbindung setzen und schauen, wie es weitergeht", erklärt Heiko Siemon im Gespräch am Montag mit O|N.Rechtskräftig ist die Entscheidung ebenfalls noch nicht. Gegen das Urteil vom 25. August (Az.: 1 K 1529/23.GI) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Gründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt werden. (Constantin von Butler) +++
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