Hilfe in der Krise

EU stellt über 3 Millionen Euro für Goodyear-Beschäftigte bereit

3 Millionen Euro EU-Hilfe für Goodyear-Entlassene in Deutschland
Archivfoto: O|N/ Hendrik Urbin/Nina Seikel

30.07.2025 / FULDA/HANAU - EU-Hilfe kommt! Nach der Schließung des Goodyear-Werks in Fulda Ende 2025 und der teilweisen Stilllegung des Standorts Hanau, gibt es jetzt gute Nachrichten: Die 915 entlassenen Beschäftigen erhalten aus Brüssel Unterstützung. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, mehr als 3 Millionen Euro aus dem Europäischen Globalisierungsfonds für entlassene Arbeitnehmer (EGF) bereitzustellen. Ziel ist es, die betroffenen Menschen bei der Jobsuche und beruflichen Neuorientierung zu unterstützen.


Wie die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, umfassen die Maßnahmen unter anderem:
Wir erinnern uns: In 2023 hatte der US-amerikanische Reifenhersteller Goodyear angekündigt, die Produktion in Fulda vollständig einzustellen (OSTHESSEN|NEWS berichtete ausführlich). Auch in Hanau wurde daraufhin stark zurückzufahren. Als Gründe nannte das Unternehmen Überkapazitäten, steigende Kosten und zunehmende Billigimporte aus Asien. Insgesamt gingen dadurch 1.171 Arbeitsplätze verloren, besonders betroffen war die Region Fulda, wo laut Europäischer Kommission die lokale Arbeitslosigkeit infolge der Schließung um über zehn Prozent anstieg. In Hanau und Umgebung lag der Anstieg bei rund 6 Prozent.

Die deutsche Regierung stellte im März 2025 offiziell einen Antrag auf Unterstützung durch den EGF. Die geplanten Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf 5,1 Millionen Euro, wovon 60 Prozent (etwa 3 Millionen Euro) durch den EGF und 40 Prozent (etwa 2,1 Millionen Euro) aus Bundesmitteln und Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden sollen.
Die Unterstützung durch deutsche Behörden begann bereits im November 2024 - kurz nach den ersten Entlassungen. Der EGF kann diese Ausgaben auch rückwirkend fördern.

Der Vorschlag der EU-Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU verabschiedet werden. Die Zustimmung gilt jedoch als Formsache, da beide Gremien vergleichbaren EGF-Anträgen in der Vergangenheit regelmäßig zugestimmt haben. (ms) +++




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