Wegen gefährlicher Körperverletzung
Zweieinhalb Jahre Strafe für Aschenberg-Täter - Mittäter ein Jahr auf Bewährung
Fotos: Mia Schmitt
28.08.2024 / FULDA -
Am Dienstag wurde am Amtsgericht Fulda der letzte Woche begonnene Prozess gegen zwei 38- und 42-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt und mit einem Urteil gegen beide Männer beendet. Wie bereits berichtet hatte die Anklage beiden Männern vorgeworfen, das ihnen bekannte Opfer unter dem Vorwand, gemeinsam trinken zu wollen, am 17.2.2023 gezielt in den Park am Jerusalemplatz bestellt zu haben, um ihn dort zusammenzuschlagen.
Die beiden Verteidiger waren da naturgemäß anderer Ansicht. Den Tatbeitrag seines Mandanten bewertete Rechtsanwalt Jörg-Thomas Reinhard als weniger schwerwiegend, er sei "absolute Randfigur des Geschehens" gewesen. Deshalb sei eine Strafe "deutlich unter einem Jahr" auf Bewährung angemessen.
Urteil folgt der Forderung des Staatsanwalts
Richter Ulrich Jahn folgte diesen Plädoyers der beiden Verteidiger aber nicht. Das Gericht sah als erwiesen an, dass es sich bei der Tat um eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung handelte, wobei die Tritte mit "beschuhten Füßen" als Einsatz "gefährlicher Werkzeuge" gewertet wurden. Der 38-Jährige wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, der 42-jährige zu einem Jahr, das für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Letzteres Urteil erlangte sofort Rechtskraft, weil der 42-Jährige darauf verzichtete, Rechtsmittel einzulegen. (ci)+++
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