"Lassen Sie Ihre Mutter nicht mehr weinen!"
Durch Indizien überführt: 38-jähriger wegen Totschlags zu 12 Jahren verurteilt
Fotos: Henrik Schmitt
22.03.2024 / FULDA -
Im Strafverfahren gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten wegen des Verdachts des Totschlags an einem gleichfalls 38-jährigen Mann im April 2023 in Fulda (sogenannter "Aschenberg-Prozess") wurde das Urteil am Donnerstag von der Ersten Strafkammer des Landgerichts verkündet: Schuldig des Totschlags und des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe. Für den 38-jährigen Verurteilten bedeutet dies zwölf Jahre Haft.
Richter Josef Richter resümierte zunächst dessen Werdegang. In Lettland geboren und aufgewachsen, erlernte er den Beruf eines Tischlers, heiratete und bekam eine Tochter. Dort wurde er bereits wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu fünf Jahren Haft und auch wegen einer Fahrt unter Alkohol und Drogen verurteilt. 2021 kam er nach Deutschland und wurde auch hier straffällig: wegen schwerem Diebstahl wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Aussage der Exfreundin überführte ihn
Unklar ist, wie es ihm gelang, sein späteres Opfer aus der Wohnung zu locken. Dort zwischen den Hochhäusern feuerte er dann fünf Schüsse auf ihn ab, so dass das Opfer kurz danach verblutete. Der Schütze wurde noch am selben Nachmittag am Emaillierwerk von der Polizei festgenommen. Wesentlich dazu beigetragen hatte die Aussage seiner Exfreundin, der gegenüber er die Tat detailliert geschildert hatte. Sie hatte dem aber zunächst keinen Glauben geschenkt, erst als sie kurz darauf in OSTHESSEN|NEWS las, dass ein Toter am Aschenberg gefunden wurde, informierte sie die Polizei.
Ihre Aussage bewertete Richter Josef Richter als durchgängig glaubwürdig. Sie habe sich und ihre Kinder damit durchaus als Belastungszeugin in Gefahr begeben, einen Grund für eine Falschaussage gebe es nicht. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht habe sie plausibel und nachvollziehbar ausgesagt und damit zur Überführung des Täters entscheidend beigetragen. Auch die Protokolle des Chatverlaufs des 38-Jährigen, seine Fluchtpläne und deutliche Schmauchspuren an dessen Händen und Kleidung, belegten seine Täterschaft, befand das Gericht.
Trotz seiner Abhängigkeit und Alkoholisierung von 1,95 Promille nach der Tat gilt der 38-Jährige als voll schuldfähig. Weil das genaue Tatgeschehen im Dunkeln liegt, konnte das Gericht kein Mordmerkmal feststellen.
Wie stets richtete Richter Richter am Ende der Urteilsverkündung ernste Worte an den Verurteilten. "Ich weiß nicht, wie Sie Ihr bisheriges Leben beurteilen, das müssen Sie selber wissen", sagt er. Und weil der 38-Jährige in einem Brief an seine Mutter geschrieben hatte 'Mutti, flenne nicht!', appellierte der Richter eindringlich: "Geben Sie Ihrer Mutter in Zukunft keinen Grund mehr zu weinen!"
Verteidiger Christian Celsen kündigte direkt nach der Verhandlung an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. (Carla Ihle-Becker)+++
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