Revision abgelehnt

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe: Urteil im Aschenberg-Prozess rechtskräftig

Die erste Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit ihrem Urteil vom 21. März 2024 einen heute 39-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig
Archivfoto: Mia Schmitt

18.10.2024 / FULDA - Das Urteil ist gefallen! Die erste Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit ihrem Urteil vom 21. März 2024 einen heute 39-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.


Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten, welcher einen Freispruch erwirken wollte, wurden vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Oktober als unbegründet verworfen (Az. 2StR 432/24), da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. OSTHESSEN|NEWS berichtete.

Schwurgerichtskammer ist überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Angeklagte, der die Tat gegenüber seiner damaligen Lebensgefährtin eingeräumt hatte, in dem Verfahren jedoch eine Tatbegehung bestritten hat, der Tat überführt werden kann. Nach der durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme, in der zahlreiche Zeugen vernommen wurden, war die
Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. (mis/pm) +++


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