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Nach Ausschreitungen in Frankfurt

Angriffe auf Einsatzkräfte: Hessen fordert höhere Mindeststrafen

Zerstörung in Frankfurt
Foto: 5Vision

05.11.2026 / WIESBADEN - Hessen will Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte härter bestrafen lassen. Innenminister Roman Poseck und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) haben dazu Änderungsanträge in die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates eingebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht ihnen nicht weit genug. Unter anderem fordert das Land für besonders schwere Fälle des Widerstands eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.



Anlass für den Vorstoß sind nach Angaben der Landesregierung die Ausschreitungen vom 31. Oktober. Poseck berichtet von gezielten Angriffen mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik im Zusammenhang mit Demonstrationen der GenZ. Allein in der Frankfurter Innenstadt seien mehr als 180 Polizisten verletzt worden, darunter ein Beamter schwer. Deutschlandweit habe es weit mehr als 500 Verletzte gegeben.

"Gewalt gegen Einsatzkräfte lässt sich durch nichts rechtfertigen und ich verurteile jede einzelne Tat aufs Schärfste", erklärt Poseck. Den Entwurf der Bundesregierung bezeichnet er als richtigen und wichtigen Schritt. Die Ereignisse insbesondere in Frankfurt zeigten aus seiner Sicht aber, dass weitergehende Regelungen nötig seien.

Bis zu zehn Jahre Haft bei Gewalt aus einer Menschenmenge

Hessen will unter anderem erreichen, dass Gewalttaten gegen Einsatzkräfte aus einer Menschenmenge heraus künftig regelmäßig als besonders schwerer Landfriedensbruch bestraft werden. Dafür wäre eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Außerdem sollen Polizisten auch außerhalb ihres Dienstes besonders geschützt werden, wenn ein Angriff mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Als Beispiel nennt Poseck einen Racheakt wegen einer früheren Diensthandlung.

Für besonders schwere Fälle des Widerstands fordert Hessen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Ein solcher Fall liegt der Mitteilung zufolge in der Regel vor, wenn Täter eine Waffe bei sich führen oder gemeinschaftlich handeln.

Bundesregierung plant bereits Verschärfungen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf fünf Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Für tätliche Angriffe soll eine Mindeststrafe von sechs Monaten gelten.

Auch ein hinterlistiger Überfall soll künftig als besonders schwerer Fall eingestuft werden. Damit werde eine Forderung aufgegriffen, die Hessen bereits 2024 eingebracht habe, heißt es in der Mitteilung. Kommunale Mandatsträger sollen zudem ausdrücklich in den Schutz vor Nötigung einbezogen werden.

Zur Begründung verweist die Landesregierung auf gestiegene Fallzahlen. Laut dem von ihr angeführten Bundeslagebild des Bundeskriminalamts wurden 2024 bundesweit 46.367 Gewalttaten gegen Polizisten registriert, ein neuer Höchststand. Für Hessen nennt die Mitteilung 5.507 Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte, ebenfalls einen Höchststand.

Poseck fordert konsequentes Vorgehen bei Versammlungen

Neben schärferen Strafen verlangt Poseck, Vermummungsverbote konsequent durchzusetzen. Bekannte Gewalttäter sollten gar nicht erst zu Versammlungen gelangen. Bei absehbarer Eskalation müssten Versammlungen frühzeitig beschränkt oder untersagt werden können. Bei ausländischen Straftätern fordert der Innenminister zudem aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bis hin zu Ausweisung und Abschiebung.

Justizminister Heinz begründet den Vorstoß auch mit dem Schutz friedlicher Demonstrationen. Polizisten schützten die Grundrechte und ermöglichten es Menschen, ihre Meinung friedlich öffentlich zu vertreten. "Wer friedlichen Protest kapert und für Randale missbraucht, torpediert den friedlichen Diskurs in unserem Land, auf den wir alle angewiesen sind."

Die Änderungsanträge wurden nach Angaben der Landesregierung in den Innen- und den Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht. Im Innenausschuss wurden sie am Donnerstag beraten. Über eine Zustimmung zu den Forderungen enthält die Mitteilung keine Angaben. (pm/ksk) +++

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