Grausamer Tod in der Spielhalle

Lebenslänglich wegen Mord an 23-Jähriger - Messerstecher (27) verurteilt

Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat am 10. Mai dieses Jahres dem Haftrichter vorgeführt
O|N-Archivbilder

20.12.2025 / FULDA - Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde am Samstagvormittag der 27-jährige Angeklagte vom Landgericht Fulda verurteilt, der seine ehemalige Freundin aus Rachsucht und Besitzanspruch mit über 40 Messerstichen in einer Spielhalle umgebracht hatte. Darüber hinaus erkannte das Gericht auf besondere Schwere der Schuld, was bedeutet, dass die Haftzeit nicht automatisch nach 15 Jahren endet. Der Richter sagte zur Begründung, das Tatgeschehen weiche deutlich von anderen Mordfällen ab und sei besonders brachial und außerordentlich brutal gewesen.



Der Fall der so grausam zu Tode gekommenen jungen Frau hatte im Mai dieses Jahres die Region erschüttert. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 27-jährige Angeklagte dem Opfer, seiner zu diesem Zeitpunkt 23-jährige Ex-Freundin, mittels eines Butterflymessers über 40 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt und ihr schließlich mehrfach die Kehle durchgeschnitten und mit dem Messer auf ihren Hals eingehackt hatte, als sie sich noch einmal regte. Der Staatsanwalt sah in der Tat Heimtücke, das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit der 23-Jährigen und niedrige Beweggründe gegeben - zwei so genannte Mordmerkmale - und hatte folgerichtig Mord angeklagt. Das Opfer, das mit dem 27-Jährigen und zwei gemeinsamen Kinder in Frankreich lebte, hatte sich im März dieses Jahres von dem Mann getrennt und war nach Fulda gezogen.

Am Abend des 10. Mai hatte der Mann die 23-Jährige in der Spielothek aufgesucht, wo sie gerade als Servicekraft eingearbeitet wurde, und verlangte von ihr, zu ihm zurückzukehren. Mit ihrer Arbeit in der Spielothek war er überhaupt nicht einverstanden und bedrängte sie, sie solle sofort damit aufhören, diese Arbeit sei nicht "ehrenhaft", der Ort "schandbar". Als die junge Frau sich weigerte, drohte er ihr, sie umzubringen und ließ seinen Worten kurz darauf Taten folgen. Die 23-Jährige starb an den zahllosen Schnitt- und Schnittverletzungen, die zu einem erheblichen inneren und äußeren Blutverlust führten. Das Opfer hatte laut Zeugen die Drohungen nicht ernst genommen und mit keinem Angriff auf ihr Leben gerechnet. Das sah das Gericht auch dadurch verifiziert, dass die junge Frau kurz vor der Tat ganz entspannt am Tresen lehnte - wie auf dem Videomitschnitt aus der Spielothek zu sehen war.

Staatsanwalt forderte lebenslänglich - Verteidigung zehn bzw. zwölf Jahre Haft

Staatsanwalt Andreas Hellmich hatte für den Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert und auf besondere Schwere der Schuld plädiert, die als Nebenklägerin auftretende Mutter des Opfers schloss sich dieser Forderung an. Der Verteidiger Hans J. Hauschild erkannte dagegen kein Mordmerkmal, sondern machte verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit seines Mandanten durch eine affektive Aufladung bei der Tat geltend. Er plädierte auf eine Strafe wegen Totschlags von zehn maximal zwölf Jahren.

Während einer kurzen Verhandlungspause hatte die Mutter den ihr gegenübersitzenden Angeklagten unter Tränen auf rumänisch angesprochen. Ihre Anwältin berichtete anschließend, sie habe ihm gesagt, dass sie ihm niemals verzeihen werde, ihren Enkelkindern die Mutter genommen zu haben. Der kleine Sohn werde noch gestillt.

Der Angeklagte hatte das Urteil mit gesenktem Kopf zur Kenntnis genommen. Sein Anwalt kündigte an, Revision dagegen einlegen zu wollen. (ci)+++

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