Brutale Tat im Mai

23-Jährige in Spielothek erstochen! Anklage wegen Mordes erhoben

Wegen des gewaltsamen Todes einer 23-Jährigen in einer Fuldaer Spielothek wurde nun Anklage erhoben.
Archivfotos: O|N/ Henrik Schmitt

22.10.2025 / FULDA - Nach der grausamen Tat im Mai, bei der eine 23-Jährige getötet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Fulda Anklage zum Landgericht – Schwurgerichtskammer - Fulda gegen den mutmaßlichen Täter wegen Verdachts Mordes erhoben. Die Frau wurde am Abend des 10. Mai in einer Spielothek in Fulda erstochen. Der mutmaßliche Täter soll ihr Exfreund gewesen sein. OSTHESSEN|NEWS berichtete bereits. Jetzt hat sich die Staatsanwaltschaft Fulda mit einer ausführlichen Pressemitteilung zur Anklage geäußert:



Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen ist der 27-jährige Angeschuldigte dringend verdächtig, seine ehemalige Lebensgefährtin, die sich Anfang März 2025 vom Angeschuldigten getrennt hat, am 10. Mai in einer Spielothek heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Angeschuldigte soll am Abend des 10. Mai die Spielothek, in der das Tatopfer als Servicekraft arbeitete, aufgesucht, das Tatopfer mehrfach aufgefordert haben, zu ihm zurückzukehren sowie ihr verboten haben, ihre Arbeit in der Spielothek weiter auszuführen, da er diese als nicht "ehrenhafte" Arbeit angesehen haben soll. Nachdem das Tatopfer den Aufforderungen des Angeschuldigten nicht nachgekommen sei, soll der Angeschuldigte dem Tatopfer gedroht haben, sie umzubringen.

Der Angeschuldigte soll sodann gegen 1 Uhr mittels eines Butterflymessers dem Tatopfer insgesamt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt haben, die zu einem erheblichen inneren und äußeren Blutverlust führten, woran das Tatopfer verstarb. Der Angeschuldigte soll dabei die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, welches die Drohungen nicht ernst genommen und mit keinem Angriff auf ihr Leben gerechnet habe, zur Begehung der Tat bewusst und in feindseliger Willensrichtung handelnd ausgenutzt haben. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, da er mit der Tat habe verhindern wollen, dass das Tatopfer eine neue Beziehung mit einem anderen Mann eingehe. (kg/pm) +++

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