Prozess wegen Mord in der Spielhalle

Staatsanwalt fordert lebenslänglich wegen besonderer Schwere der Schuld

Der Angeklagte und sein Verteidiger
Fotos: ci

19.12.2025 / FULDA - Der Prozess um die von ihrem Ex-Freund mit 43 Messerstichen förmlich hingerichtete 23-Jährige geht dem Ende zu: Am Freitag sollten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden. Doch zur großen Überraschung der zahlreich anwesenden Pressevertreter und Prozessbeobachter schloss Richter Dr. Jörg Weddig zuvor die Öffentlichkeit für die Dauer der Schlussvorträge und auch von der letzten Äußerung des Angeklagten aus. Das Urteil wird für den morgigen Samstag erwartet.

Begründet wurde der Ausschluss mit Paragraf 171 b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), der besagt: "Die Öffentlichkeit soll ausgeschlossen werden, soweit in Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184k des Strafgesetzbuchs) oder gegen das Leben (§§ 211 bis 222 des Strafgesetzbuchs), wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 des Strafgesetzbuchs) oder wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuchs ein Zeuge unter 18 Jahren vernommen wird." Das betrifft wohl die Aussage des 15-jährigen Bruders der Toten.

Der Fall der so grausam zu Tode gekommenen jungen Frau hatte im Mai dieses Jahres die Region erschüttert. Der 27-jährige Angeklagte soll dem Opfer, seiner zu diesem Zeitpunkt 23-jährige Ex-Freundin, mittels eines Butterflymessers insgesamt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt und ihr schließlich die Kehle durchgeschnitten haben, als sie sich noch einmal regte. Der Staatsanwalt sah in der Tat Heimtücke, niedere Beweggründe sowie das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit der 23-Jährigen gegeben und klagte infolgedessen Mord an. Das Opfer, das mit dem 27-Jährigen und zwei gemeinsamen Kinder in Frankreich lebte, hatte sich im März von dem Mann getrennt und war nach Fulda gezogen.

Am Abend des 10. Mai hatte der Mann das die 23-Jährige in der Spielothek aufgesucht, wo sie als Servicekraft arbeitete, verlangte von ihr, zu ihm zurückzukehren. Mit ihrer Arbeit in der Spielothek war er nicht einverstanden und verlangte von ihr, sie solle sofort damit aufhören, diese Arbeit sei nicht "ehrenhaft". Als die junge Frau sich weigerte, drohte er ihr, sie umzubringen und ließ seinen Worten Taten folgen. Die 23-Jährige starb an den zahllosen Schnitt- und Schnittverletzungen, die zu einem erheblichen inneren und äußeren Blutverlust führten. Das Opfer hatte laut Zeugen die Drohungen nicht ernst genommen und mit keinem Angriff auf ihr Leben gerechnet.

Staatsanwalt fordert lebenslänglich - Verteidigung zehn bzw. zwölf Jahre Haft

Auf O|N-Anfrage erklärte Staatsanwalt Andreas Helmich nach der letzten Verhandlung, er habe für den Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert und auf besondere Schwere der Schuld plädiert. Der Verteidiger Hans J. Hauschild habe dagegen kein Mordmerkmal erkannt, sondern verminderte Schuld und Steuerungsfähigkeit seines Mandanten durch eine affektive Aufladung bei der Tat geltend gemacht. Er plädierte auf eine Strafe wegen Totschlags von zehn maximal zwölf Jahren.

In seinem Schlusswort habe der 27-Jährige unter Tränen beteuert, die Tat tue ihm unendlich leid und er habe sich bei den Angehörigen der Frau entschuldigt. (ci)+++

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