Prozessauftakt am Landgericht

Mord in Spielothek: Mann (27) sticht Ex-Freundin (23) brutal nieder

Prozessauftakt am Donnerstagvormittag am Landgericht in Fulda!
Fotos: Moritz Bindewald

06.11.2025 / FULDA - Am Donnerstagvormittag startete vor dem Fuldaer Landgericht der Prozess um den Mord in einer Spielothek in Fulda. Der 27-jährige Angeklagte soll dem Opfer, seiner zu diesem Zeitpunkt 23-jährige Ex-Freundin, mittels eines Butterflymessers insgesamt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt und sie somit umgebracht haben. Die brutale Bluttat erschütterte die Region.



Der Prozess hätte ursprünglich bereits um 9 Uhr beginnen sollen. Allerdings kam es im Vorfeld zu mehreren organisatorischen Problemen und verbalen Auseinandersetzungen. Wie unsere Reporter vor Ort berichten, fehlten unter anderem ein Dolmetscher sowie ein Schöffe. Letzterer konnte erst später eintreffen, weshalb die Verhandlung erst um 10:15 Uhr startete. "Der Umgangston war deutlich angespannt und sehr rau", heißt es.

Wie die Staatsanwaltschaft vorab mitteilte, wird dem Angeklagten vorgeworfen, die 23-Jährige "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" getötet zu haben. Ihm liegt zur Last, sich des Mordes schuldig gemacht zu haben. Bereits im März hatte sich das Opfer demnach von dem Mann getrennt.

Was war geschehen?

Am Abend des 10. Mai dieses Jahres suchte der Mann das Tatopfer in der Spielothek, wo sie als Servicekraft arbeitete, auf und forderte von ihr, zu ihm zurückzukehren. Außerdem soll er ihr verboten haben, ihre Arbeit in der Spielothek weiter auszuführen, da er diese als nicht "ehrenhafte" angesehen haben soll.

43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper

Nachdem das Tatopfer den Aufforderungen des Angeklagten nicht nachgekommen sei, soll der Angeklagte dem Tatopfer gedroht haben, sie umzubringen. Der 27-Jährige soll sodann gegen 1 Uhr mittels eines Butterflymessers dem Tatopfer insgesamt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt haben, "die zu einem erheblichen inneren und äußeren Blutverlust führten, woran das Tatopfer verstarb".

27-Jähriger soll Arg- und Wehrlosigkeit seiner Ex-Freundin ausgenutzt haben

Der Angeklagte soll dabei die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, welches die Drohungen nicht ernst genommen und mit keinem Angriff auf ihr Leben gerechnet habe, zur Begehung der Tat "bewusst und in feindseliger Willensrichtung handelnd ausgenutzt haben". Darüber hinaus soll der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, da er mit der Tat habe verhindern wollen, dass das Tatopfer eine neue Beziehung mit einem anderen Mann eingehe.

Unsere OSTHESSEN|NEWS-Redaktion ist mit einem Team im Landgericht und berichtet im Nachgang ausführlich. (mmb) +++

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