Nach Revision erneut vor dem Landgericht

Drei Jahre und drei Monate - Ex-Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Nach der erfolgreichen Revision ging die Verhandlung erneut ans Landgericht Fulda.
Fotos: Nikolas Krudewig

24.07.2026 / FULDA - Schuldig gesprochen. Im Falle des Ex-Pfarrers aus Kalbach (Landkreis Fulda) hat das Landgericht Fulda am Freitag sein Urteil verkündet. Der Angeklagte muss für drei Jahre und drei Monate in Haft, so das Urteil.



Der ehemalige Pfarrer soll 2022 in einem Zeitraum von sechs Monaten in Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen haben, wobei in neun Fällen tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen wird. Dem Gericht gegenüber war er geständig und zeigte Reue über die ihm zur Last gelegten Taten.

Revision vorm BGH erfolgreich

Mit dem Urteil schließt sich zunächst ein langanhaltendes Kapitel im Verfahren gegen den ehemaligen Pfarrer aus Kalbach. Dieser war im Oktober 2024 vom Landgericht Fulda zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im Anschluss hatte die Verteidigung angekündigt, in Revision zu gehen.

Im Februar dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Revision stattgegeben und das Urteil teilweise aufgehoben. Damit ging der Fall erneut an das Landgericht Fulda zurück, diesmal an eine andere Strafkammer.

Vielzahl und Schwere der Taten einem milden Urteil nicht angemessen

Unter Neubetrachtung der einzelnen Fälle kam das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Weddig heute nun zum Urteil von drei Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe. Dabei betonte Richter Dr. Weddig zugunsten des Angeklagten sprechende Sachverhalte wie etwa die sozialen Umstände des Angeklagten, wonach sich seine Familie und Freunde gänzlich von ihm abgewandt haben. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Angeklagte sich in der Zwischenzeit ehrenamtlich in zwei gemeinnützigen Organisationen betätigen würde und fortgesetzt in psychotherapeutischer Behandlung sei.

Der Forderung der Bewährungsstrafe durch die Verteidigung konnte das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Weddig nicht folgen, da dies eine "der Schuld unangemessene" Bestrafung bedeutet hätte. Dabei verwies die Strafkammer zum einen auf die Vielzahl als auch auf die Schwere der ihm zu Last gelegten Taten. Erwähnt wurde die Explizität der pornografischen Inhalte, die der Angeklagte den Opfern in Chatrooms gezeigt haben soll.

Das Gericht schloss mit den Worten "Sie sind noch Priester. Sehen Sie die Gefängnisstrafe als Chance, Buße zu tun". Eine erneute Revision gegen das Urteil ist möglich. (kru) +++

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