Ergebnisse der Obduktion
Baby-Leiche in Tiefkühltruhe - Was ist dran an der Geschichte der Mutter?
Archivbilder: O|N / Maurice Schumacher
15.10.2025 / FULDA -
Am Dienstag wurde vor dem Landgericht Fulda der Prozess um den Fall des getöteten Babys fortgesetzt, das im Februar in einer Tiefkühltruhe gefunden wurde. Im September hatte die Angeklagte vor Gericht ausgesagt - und eine gänzlich neue Story präsentiert. Jetzt hat das Gericht den Frauenarzt der Angeklagten befragt, genauso wie eine Kriminalhauptkommissarin, welche zu dem Fall ermittelt hatte.
In der Anklage hieß es, die 34-Jährige habe das Kind "zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Januar 2022 und April 2024" allein in ihrer Wohnung in Bad Hersfeld oder nach deren Umzug in einem Wohnhaus in Heringen (Hersfeld-Rotenburg) zur Welt gebracht. Die Mutter habe die Nabelschnur abgerissen und ihr Kind mit einem massiven Schlag "mit einem flächigen Gegenstand oder gegen eine solchen" getötet.
34-jährige Mutter präsentiert völlig andere Geschichte
Die Angeklagte erklärte dem Gericht, sie habe das Kind nicht in ihrer Wohnung in Heringen auf die Welt gebracht, sondern in einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld. Da ihr damaliger Partner nichts von der Schwangerschaft wusste – obwohl sie gemeinsam in dem Haushalt lebten – habe sie sich entschlossen, das Kind alleine in einer öffentlichen Toilettenanlage zur Welt zu bringen.Kind hat nach Geburt "zweifelsfrei" gelebt
Laura Filterer, Pressesprecherin des Landgerichts Fulda, berichtet OSTHESSEN|NEWS vom Prozesstermin. Die am Dienstag vom Gericht befragte Kriminalhauptkommissarin war sowohl an den Ermittlungen beteiligt, als auch bei der Obduktion des toten Neugeborenen vor Ort. Äußerlich habe die Leiche des Kindes unversehrt gewirkt. Auch die Untersuchung der inneren Organe habe keine Auffälligkeiten zutage geführt. Der untersuchende Rechtsmediziner habe weiterhin zweifelsfrei feststellen können, dass das Neugeborene nach der Geburt gelebt habe.Weder Arbeitgeber noch Frauenarzt, noch Plastiktüte klären Zeit-Frage
Die Ermittler hatten zudem zu klären versucht, wann das Kind geboren wurde, beziehungsweise die Angeklagte tatsächlich schwanger war. Anhand des Produktions- und Auslieferungszeitraums der Plastiktüte, in welcher das Kind gefunden wurde, lasse sich lediglich festhalten, dass diese im Oktober 2021 produziert und vermutlich im ersten Quartal 2022 an die Märkte ausgeliefert wurde, wie ein weiterer Beamter dem Gericht erklärte. Ebenso wenig konnte die Befragung der Arbeitgeber der Angeklagten Aufschluss geben - keiner hätte Hinweise auf eine Schwangerschaft gehabt.Ähnlich das Ergebnis der Befragung des Frauenarztes: Die Angeklagte sei Ende Mai 2024 einmalig bei ihm in Behandlung gewesen. Der Arzt gab an, zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise eine Schwangerschaft festgestellt zu haben und schloss aus, dass die Angeklagte in den Osterferien 2024 schwanger gewesen sein könnte. Was bleibt, sind offene Fragen. (mmb) +++
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