Aufarbeitung läuft
Ausschreitungen am CSD: "Wir distanzieren uns von Gewalt!"
Fotos: O|N / Martin Engel und Rene Kunze
15.07.2025 / FULDA -
Bunt, laut – und nicht ganz friedlich: Rund 2.000 Menschen setzten beim CSD 2025 ein kraftvolles Zeichen für Vielfalt und Gleichberechtigung. Trotz der farbenfrohen Feierlichkeiten kam es jedoch zu Ausschreitungen, die nun aufgearbeitet werden müssen – mehrere Vorwürfe stehen im Raum.
Seitens der Polizei wurde bereits bekannt, dass es während es Zuges zu Rangeleien zwischen Demonstrationsteilnehmern und den Einsatzkräften kam. Was genau vorgefallen ist, wollen alle Beteiligten jetzt aufklären. Auch kam die Frage auf, warum trotz Vermummungsverbot viele Teilnehmer medizinischen Masken trugen.
Polizisten während Rangeleien verletzt
Wie die Polizei mitteilte, kam es während des CSD-Aufzugs am Heinrich-von-Bibra-Platz in Höhe der Gegenversammlung zu Rangeleien an den Absperrgittern. Einsatzkräfte mussten Teilnehmer zurückdrängen. Laut Polizei soll eine Versammlungsteilnehmerin dabei mit einer Metallstange in Richtung der Beamten geschlagen und zwei von ihnen verletzt haben. Einer der verletzten Polizisten konnte seinen Dienst nicht fortsetzen. Die mutmaßliche Angreiferin wurde vorübergehend festgenommen und später wieder entlassen. Ein weiterer Beamter erlitt im Gerangel eine Platzwunde im Gesicht. Wie es dazu kam, dass die Teilnehmerin eine Metallstange dabeihaben konnte, bleibt unklar. "Es gab ja zum Beispiel auch Regenschirme vor Ort, man weiß es nicht", so Susanne Maul, die als Geschäftsführerin der Aidshilfe Fulda Teil des Organisationsteams des CSD ist, im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS."Wir können zu dem Vorfall aktuell noch nichts sagen - dafür wissen wir zu wenig. Wir haben die verhaftete Person im Rahmen der Aufarbeitung bereits via Whatsapp über einen weiteren Demonstrationsteilnehmer zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, aber noch keine Rückmeldung erhalten", heißt es weiter. Bevor noch nicht alles aufgearbeitet wurde, möchten die Organisatoren keine voreilige Stellungnahme beziehen.
Vorwürfe in den sozialen Medien
In den sozialen Medien kursiert ein weiterer Gewaltvorwurf: Die Instagramseite der Studentengruppe "Students for Palestine" wirft der Polizei während des CSD "brutale Polizeigewalt" vor. Konkret wird in dem Posting davon gesprochen, dass Beamte gezielt Teilnehmer mit einer Palästina-Flagge angegriffen haben sollen. Bisher hat sich die Polizei dazu nicht geäußert. Kritisiert wird in dem Beitrag auch das "Schweigen der CSD-Veranstalter und Veranstalterinnen", die nicht geholfen haben sollen. "Wir schweigen nicht zu gewaltvollen Auseinandersetzungen und haben auch zu Beginn mehrfach darauf hingewiesen, dass wir für einen friedlichen CSD stehen", so Susanne Maul. Auch die betroffene Person aus dem Posting haben sie zu einem klärenden Gespräch eingeladen - bisher ebenfalls ohne Rückmeldung."Wir distanzieren uns von Gewalt jeglicher Art und wünschen allen Verletzten eine schnelle Genesung", heißt es weiter. An einer Aufarbeitung der gemeldeten Zwischenfälle werde intern mit Hochdruck gearbeitet, eine Sitzung im Plenum ist dafür bereits angesetzt. "Sobald wir uns intern ein Bild verschaffen konnten, werden wir auch Rücksprache mit der Polizei halten", erklärt die Geschäftsführung der Aidshilfe Fulda. Die Ordner vor Ort seien nach besten Wissen und Gewissen eingeschritten und auch das Awareness-Team war im Einsatz.
Medizinische Masken trotz Vermummungsverbot?
Für Aufregung sorgte außerdem die Tatsache, dass manche Teilnehmer während der Veranstaltung Masken trugen - OSTHESSEN|NEWS hat einige Zuschriften mit dem Hinweis auf das Vermummungsverbot für die Veranstaltung erhalten. Seitens der Organisatoren heißt es, dass medizinische Masken nicht unter das Vermummungsverbot zählen, da es darum ginge, die Gesundheit und nicht die Identität zu schützen. Im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) wird das Tragen von medizinischen Masken während einer Demonstration nicht konkret behandelt. Allgemein besteht ein gewisser Ermessensspielraum seitens der Ordner und der Polizei zu beurteilen, wann eine Aufmachung darauf abzielt, eine Gesichtserkennung zu verhindern.
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