Wo Kiffen erlaubt ist - und wo nicht

Nach Cannabis-Legalisierung: Bubatzkarte soll Verbotszonen zeigen

Die Bubatzkarte zeigt an, dass in den rot markierten Bereichen der Cannabis-Konsum verboten ist.
Screenshots: Bubatzkarte/OpenStreetMap

25.04.2024 / REGION - Seit dem 1. April darf legal Cannabis geraucht werden. Aber nicht überall. In dem "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis" ist klar geregelt, wo gekifft werden darf - und wo nicht. Dabei soll die Bubatzkarte helfen, die von einem Software-Entwickler aus Koblenz programmiert wurde. "Bubatz" ist übrigens ein anderes Wort für "Joint".



Der Cannabis-Konsum ist beispielsweise bundesweit in Fußgängerzonen, die auch per Schild als solche gekennzeichnet sind, von 7 bis 20 Uhr verboten. Auch "in unmittelbarer Gegenwart" von Minderjährigen darf sich kein Joint angezündet werden. Ebenfalls untersagt ist das auf Spielplätzen, in Schulen, Sporteinrichtungen sowie in Kinder- und Jugendeinrichtungen - und in 100 Metern ab dem Eingangsbereich solcher Einrichtungen. 

Der Gesetzestext im Original: 
§ 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
- in Schulen und in deren Sichtweite,
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben."

Und da ist das Problem: Wer kein 100-Meter-Maßband mit sich herumträgt und Lust auf einen Joint hat, kann sich die Bubatzkarte als App aufs Smartphone laden. Die Karte zeigt an, in welchen Bereichen das Kiffen verboten ist. "Die Bubatzkarte basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein; jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich", schreibt der Entwickler auf bubatzkarte.de.

"Das kann auch deutlich weniger als 100 Meter sein. Um die Regelung nicht zu unbestimmt werden zu lassen, haben wir aber im Gesetz festgelegt, dass die Sichtweite spätestens nach 100 Metern nicht mehr gegeben sein kann", schreibt die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge auf "X". Wie der Begriff "Sichtweite" definiert ist und ob beispielsweise Mauern oder Bäume die "Sichtweite" verkürzen können, muss wohl jeweils im Einzelfall geklärt werden.

Aus persönlichen Interesse entwickelt

"Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da es zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von 100 Metern in der Praxis bedeuten würde", so der Entwickler. Laut ihm würden bei der Nutzung keine personenbezogenen Daten erfasst. Die App sei auch werbefrei und verwende keine Tracker. Sie erhebe auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn wer fehlende Bereicht fände, könne diese melden.

Die Bubatzkarte basiert auf OpenStreetMap und man kann gut erkennen, wo man sich als Cannabis-Konsument besser nicht aufhalten sollte, wenn die Lust auf einen Joint aufkommt. Sie ist bundesweit verfügbar und kann zumindest als Grundlage dafür dienen, nicht von den Ordnungshütern in bestimmten Verbotszonen erwischt zu werden. (cdg) +++

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