Wer muss Altlasten bezahlen?
Richelsdorfer Arsen-Problem hält Bevölkerung weiter in Atem
Fotos: Kevin Kunze
05.02.2020 / WILDECK -
Die Arsen-Problematik in Wildeck-Richelsdorf im Landkreis Hersfeld-Rotenburg hält die Dorfbewohner weiter in Atem. Deshalb gab es am Dienstagabend eine rund zweistundige Informationsveranstaltung unter anderem mit dem Kasseler Regierungspräsidenten Hermann-Josef Klüber. Dort wurde den betroffenen Bürgern der aktuelle Sachstand präsentiert. Anschließend bekamen die Interessierten die Möglichkeit, in den Dialog mit den Vertretern des Regierungspräsidium zu treten.
Zunächst erklärte Zrinko Resic von der beauftragten Firma HIM, die Sanierungs- und Entsorgungskonzepte entwickelt, den aktuellen Sachstand und die Entwicklung der Problematik. Dabei führte er aus, welche Untersuchungen durchgeführt wurden, zudem erläuterte er, was bei Kontakt mit dem kontaminierten Boden gemacht werden sollte. "Insgesamt sind 23 Grundstücke von zu hohen Arsen-Werten betroffen - davon sind 18 private Eigentümer, was eine Fläche von knapp 9.000 Quadratmetern ausmacht", beziffert der Diplom-Ingenieur das genaue Ausmaß.
- Schutz- und Begrenzungsmaßnahmen: Nutzungseinschränkung ohne Beseitigung des Schadenherdes
- Sicherungsmaßnahmen: Verhinderung der Schadstoffausbreitung ohne Beseitigung des Schadenherdes, beispielsweise durch die Versiegelung der Fläche (Asphalt, Beton, Verbundpflaster)
- Beseitigung der Schadstoffe im Boden: Bodenentnahme und Verwertung (Umlagerung) des Bodens auf dem Grundstück oder Entsorgung außerhalb des Grundstückes
Immer wieder wurde nun von Betroffenen die Bodenschutzverordnung thematisiert. Für die Anwohner ein klarer Fall: da die Verunreinigung des Bodens schon vor dem Jahr 1999 eingetreten ist, müsse die damalige Rechtslage gelten. Das Landesgesetz, welches seit 1999 unter dem Bundesgesetz steht, beinhaltet, dass die Anwohner keinerlei Kosten tragen müssen. Allerdings betonte Jörg Hartmann vom RP, dass die momentane Rechtslage gelte und nicht die vor dem Jahr 1999.
"Es geht um ihre Gesundheit"
Auch die Landtagsabgeordnete Karina Fissmann (SPD)meldete sich zu Wort: "Es gab in Hessen schon mal einen ähnlichen Fall. In Lampertheim wurden damals Gesamtkosten von 90 Millionen Euro zwischen dem Land, der Stadt und den Grundstückseigentümern aufgeteilt". Allerdings wurden die Grundstücksbauten zwischen den 1950er-Jahren bis zu den achtziger Jahren durchgeführt, eben vor dem Eintreten der Bodenschutzverordnung im Jahr 1999. Deshalb ist eine ähnliche Regelung eher unwahrscheinlich.
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