Betroffene stehen im Regen da

Arsen-Skandal in Richelsdorf: Land Hessen sieht keine Verantwortlichkeit

Die Sanierungsarbeiten auf den gemeindlichen Flächen sind in dieser Woche angelaufen. Auf den privaten Grundstücken haben die Arbeiten indes noch nicht begonnen.
Archivfotos: O|N/Kevin Kunze

03.05.2021 / WILDECK - Das Land Hessen sieht keine Verantwortung für die Sanierung der Bergbau-Altlasten in Wildeck-Richelsdorf (Landkreis Hersfeld-Rotenburg). Jetzt ist die Politik gefragt, ob den Anwohnern finanziell geholfen werden kann. Zwar ist das Land Hessen im Arsen-Skandal rechtlich zwar nicht verantwortlich, eine moralische Pflicht für die Bewohner:innen des 700-Einwohner-Dorfes scheint aber unausweichlich.



Seit einigen Monaten stand die Frage im Raum, wer für die Sanierung mehrerer Arsen-belasteter Grundstücke die Kosten trägt. Das Land Hessen hat diese Frage durch ein rechtshistorisches Gutachten geklärt. "Im Ergebnis ist eine Verantwortlichkeit des Landes nicht gegeben. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel will nun mit den betroffenen Grundstückseigentümer:innen nach verträglichen Lösungen suchen", dies erklärte das RP Kassel in einer Pressemitteilung.

Moralische Pflicht besteht


Für Wildecks Bürgermeister Alexander Wirth (parteilos) stehe nun die Politik in der Pflicht: "Es müssen Lösungen für die betroffenen Bürger gefunden werden. Zwar ist jetzt belegt, dass das Land rechtlich nicht für die Sanierung aufkommen muss, für mich besteht aber eine moralische Pflicht den Richelsdorfern zu helfen. Welche Modelle dafür infrage kommen können, muss im gemeinsamen Austausch eruiert werden.

"Die vorläufigen Ergebnisse des rechtshistorischen Gutachtens hat Hessens Umweltministerin Priska Hinz der Gemeinde Wildeck mitgeteilt. Um die Sanierungsplanung für die Privatgrundstücke nun voranzutreiben, wird das RP Kassel die Betroffenen in Kürze anschreiben und in der 20. Kalenderwoche Beratungsgespräche anbieten, sowohl digital als auch vor Ort", so die Mitteilung weiter.

Nun müssen die Grundstückseigentümer:innen entscheiden, ob sie ihr Gelände sanieren, versiegeln oder einfach nachhaltige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen ergreifen wollen. Für die eine mögliche Sanierung der Privatgrundstücke ist ein Sanierungsplan erforderlich, dieser muss vom RP Kassel genehmigt werden. Das Regierungspräsidium schließt indes aus, dass eventuelle Synergieeffekte durch eine gleichzeitige Bauausführung zur Sanierung der öffentlichen und der privaten Grundstücke nicht gegeben seien.

"Unabhängig davon, wie sich die Betroffenen entscheiden: Das RP Kassel wird sich bemühen, in jedem Einzelfall Lösungen zur Sanierung zu finden, die zumutbar sind. Denjenigen Grundstückseigentümer:innen, die sich für einen Bodenaustausch entscheiden, wird das RP Kassel die Erstellung eines einheitlichen und koordinierten Sanierungsplans anbieten. Die Zusage, dass belasteter Boden kostenfrei im Rahmen des zur Verfügung stehenden Volumens auf der nahegelegenen Rückstandshalde der Richelsdorfer Kupferhütte angenommen wird, gilt unverändert – solange bis mit der Abdeckung der Halde ab Herbst 2023 begonnen wird", heißt es vom RP abschließend. (Kevin Kunze)+++





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