BI setzt Kampf um Gieseler Forst fort
Nach Projektstopp: HessenForst hält weiter an Windpark-Plänen fest
Symbolbild: O|N/Gerhard Manns
23.07.2026 / GROßENLÜDER -
Die Erleichterung währte nur kurz: Nachdem das Windparkvorhaben auf der "Steinernen Platte" zwischen Fulda-Oberrode und Großenlüder-Kleinlüder (Kreis Fulda) offiziell gestoppt wurde (O|N berichtete), ist das Kapitel offenbar noch nicht abgeschlossen. Eine Neuausschreibung des Vorranggebiets folgt, Grundlage dafür sei der rechtskräftige Regionalplan beziehungsweise Teilregionalplan Erneuerbare Energien Nordhessen (TRPEE), wie HessenForst auf OSTHESSEN|NEWS-Nachfrage mitteilt: "Daran hat sich auch nach der Kündigung der Firma Juwi nichts geändert."
Der Landesbetrieb HessenForst unterstütze die Ziele der Landesregierung auch im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik. "Der rechtskräftige TRPEE ist für HessenForst insofern eine bindende Vorgabe." Heißt konkret: "Zu gegebener Zeit werden daher sämtliche Vorranggebiete für Windenergie interessierten Planern und Betreibern zur Entwicklung und zum Betrieb angeboten. Dies gilt auch für die hier betroffenen Flächen."
Rückblick auf die Geschehnisse
Bürgerinitiative "Schutzkreis Gieseler Wald" positioniert sich klar
Gegenüber O|N teilt die BI nun am Donnerstag mit: "Uns war von Anfang an bewusst, dass HessenForst nach dem Ausscheiden von Juwi einen neuen Versuch unternehmen würde, diese Waldfläche zu verpachten." Mit der Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Areal würden die damit einhergehende Zerstörung des Waldes sowie die gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier bewusst in Kauf genommen - "eine bittere Realität, die im krassen Widerspruch zum öffentlichen Image von HessenForst als Naturschützer steht".
"Setzen uns weiterhin für Erhalt unseres Waldes ein"
HessenForst wiederum verweist auf eine "eingriffsminimierende Planung". Sensible Bereiche, wie etwa Biotope oder ältere Laubholzbestände, sollten ausgespart und Planungen an bestehender Infrastruktur sowie vorhandenen Schadflächen ausgerichtet werden. "Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Standort realisierungsfähig ist oder nicht, fällt letztendlich die BImSch-Behörde beim zuständigen Regierungspräsidium." Dabei stünden insbesondere der Arten- und Biotopschutz im Fokus. (mkr) +++
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