"Sie haben zweimal Glück gehabt!"
Zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung für 52-Jährigen
Der Angeklagte und sein Verteidiger Helge Romberg
Fotos: ci
25.07.2025 / FULDA -
Im Prozess um Schläge mit Fäusten, Föhn und Hammer gegen seine Ehefrau ist ein 52-jähriger Künzeller am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er muss sowohl die Kosten des Verfahrens tragen als auch 5.000 Euro Geldstrafe an den 'Notruf für vergewaltigte Frauen' in Frankfurt zahlen.
"Sie haben bei diesem Fall zweimal Glück gehabt", attestierte der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung. Das sei einmal die Tatsache, dass seine Ehefrau die massiven Schläge gegen ihren Kopf überlebt habe, weil der 17-jährige Sohn den Notruf gewählt und seine Mutter mit einem Druckverband erstversorgt hatte. Zum anderen habe die unerwartete Wendung in diesem Prozess, nämlich die Mitteilung der Frau, dass sie ihrem Mann verziehen habe, erheblich zu einem vergleichsweise milden Urteil beigetragen.
Angeklagt war zunächst versuchter Totschlag an seiner Ehefrau, doch nachdem das Opfer seinem Mann verziehen und das Landgericht um eine milde Strafe gebeten hatte, ging das Gericht von gefährlicher Körperverletzung aus. Was die Beweisaufnahme ergeben hatte, deckte sich mit dem umfänglichen Geständnis des Angeklagten, das ihm ebenfalls strafmildernd angerechnet worden war. Was sich am Neujahrsabend 2024 in der Waschküche des Hauses in einem Künzeller Ortsteil abgespielt hat, hätte leicht tödlich enden können. Der 52-Jährige hatte seine 50-jährige Ehefrau nach einem Streit über Weichspüler zuerst mit Fäusten auf den Kopf geschlagen, dann einen Föhn und schließlich einen Latthammer genommen, um weiter auf den Kopf einzuschlagen. Die Frau stürzte mit einer Schädelfraktur zu Boden, sodass der 52-Jährige annahm, sie sei tot. Dem hinzukommenden Sohn sagte er, er habe dessen Mutter erschlagen. Wie durch ein Wunder hatte die Frau die brutale Attacke schwer verletzt überlebt. Sie erlitt unter anderem eine lebensbedrohliche offene Schädelhirnfraktur, ein Monokelhämatom, einen Rippenbruch sowie Verletzungen am Kiefer und Ohrläppchen.
Auch das gerichtsmedizinische Gutachten hatte die Aussagen des 52-Jährigen im Wesentlichen bestätigt. Bei den Schlägen mit Fäusten und einem Föhn ins Gesicht und auf den Kopf habe er nicht in Tötungsabsicht gehandelt und seinen Schlag mit einem Latthammer nicht mit voller Wucht ausgeführt, sondern ihn abgebremst. Somit habe er Abstand von einer weiteren Tat genommen, was ihm strafmildernd angerechnet wurde. Auch die Tatsache, dass er bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde ihm positiv angerechnet. Der bereits jahrelang schwelende Konflikt und die demütigenden Äußerungen seiner Frau hätten die Situation eskalieren lassen. Durch die Enthemmung durch seinen ungewohnt hohen Alkoholkonsum am Tattag sei seine Steuerungsfähigkeit deutlich gemindert gewesen. Strafmildernd wirke sich auch aus, dass die Verletzungen der Frau inzwischen ausgeheilt seien, diese ihm verziehen habe und das Paar einen Neuanfang geplant habe.
"Eine schreckliche, schlimme Tat"
Richter Dr. Weddig ließ aber keinen Zweifel daran, dass es sich um eine schreckliche Tat gehandelt habe. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte massiv Gewalt gegen seine Frau angewandt und diese mindestens zehnmal geschlagen habe, obwohl sie schon am Boden gelegen habe, müsse der vereinbarte Strafrahmen voll ausgeschöpft werden. "Arbeiten Sie weiter an sich, damit so etwas nie wieder passiert", wandte er sich abschließend an den 52-Jährigen. (ci)+++
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