Körperverletzung statt versuchter Totschlag
Verteidiger: "Wir werden diesen Mann nie wieder im Gericht sehen!" - Plädoyers
Fotos: ci
23.07.2025 / FULDA -
Angeklagt war versuchter Totschlag an seiner Ehefrau, doch nachdem das Opfer seinem Mann verziehen und das Landgericht um eine milde Strafe gebeten hat, geht auch die Staatsanwältin mittlerweile von einem Delikt gefährlicher Körperverletzung aus. Deshalb lagen die geforderten Strafmaße von Anklagevertretung und Verteidigung bei den jeweiligen Plädoyers am Mittwoch gar nicht weit auseinander.
Staatsanwältin und Verteidiger liegen im Strafmaß dicht beieinander
Das Urteil soll am Donnerstag um 12 Uhr verkündet werden. (ci)+++
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