Körperverletzung statt versuchter Totschlag

Verteidiger: "Wir werden diesen Mann nie wieder im Gericht sehen!" - Plädoyers

Der Angeklagte und sein Verteidiger Helge Romberg
Fotos: ci

23.07.2025 / FULDA - Angeklagt war versuchter Totschlag an seiner Ehefrau, doch nachdem das Opfer seinem Mann verziehen und das Landgericht um eine milde Strafe gebeten hat, geht auch die Staatsanwältin mittlerweile von einem Delikt gefährlicher Körperverletzung aus. Deshalb lagen die geforderten Strafmaße von Anklagevertretung und Verteidigung bei den jeweiligen Plädoyers am Mittwoch gar nicht weit auseinander.


Staatsanwältin Krähenbühl sah nach dem umfangreichen Geständnis des Angeklagten den Tatbestand des versuchten Totschlags nicht mehr als gegeben an. Das gerichtsmedizinische Gutachten habe die Aussagen des 52-Jährigen im Wesentlichen bestätigt. Bei den Schlägen mit Fäusten und einem Föhn ins Gesicht und auf den Kopf habe er nicht in Tötungsabsicht gehandelt und seinen Schlag mit einem Latthammer nicht mit voller Wucht ausgeführt, sondern ihn abgebremst. Somit habe er Abstand von einer weiteren Tat genommen, was ihm strafmildernd anzurechnen sei. Auch die Tatsache, dass er bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und sein glaubwürdiges Geständnis seien ihm positiv anzurechnen. Der bereits jahrelang schwelende Konflikt und die demütigenden Äußerungen seiner Frau hätten die Situation eskalieren lassen. Durch die Enthemmung durch seinen ungewohnt hohen Alkoholkonsum am Tattag sei seine Steuerungsfähigkeit deutlich gemindert gewesen. Strafmildernd wirke sich auch aus, dass die Verletzungen der Frau inzwischen ausgeheilt seien, diese ihm verziehen habe und das Paar einen Neuanfang geplant habe.

Doch angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte massiv Gewalt gegen seine Frau angewandt und diese mindestens zehnmal geschlagen habe, obwohl sie schon am Boden gelegen habe, müsse der vereinbarte Strafrahmen voll ausgeschöpft werden, argumentierte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der glimpfliche Ausgang seiner Gewaltattacke sei nicht ihm zu verdanken - die Frau habe großes Glück gehabt. Die Anklagevertreterin forderte demnach eine Strafe von zwei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Staatsanwältin und Verteidiger liegen im Strafmaß dicht beieinander

Verteidiger Helge Romberg attestierte der Staatsanwältin, in deren Plädoyer sei vieles Richtige gesagt worden. Er hob außer der verminderten Steuerungsfähigkeit und dem Rücktritt von der Tat noch weitere Strafmilderungsgründe hervor. Sein Mandant habe nicht nur vor Gericht, sondern bereits gleich nach der Tat bei der Polizei umfangreich und wahrheitsgemäß gestanden. Er habe seiner Frau freiwillig ein Schmerzensgeld gezahlt, bevor das Verfahren überhaupt angefangen habe. Außerdem habe er 65 Stunden eines Anti-Aggressionstrainings absolviert und sich um einen Therapieplatz beworben. Er sei sich seiner Verantwortung bewusst, dass sich sein gewalttätiges Verhalten niemals wiederholen dürfe.

Sicher werde es auch Kritik und Unverständnis gegenüber der milden Strafzumessung für seinen Mandanten geben. Doch eine Bewährungsstrafe sei der beste Schutz für die Ehefrau, argumentierte der Anwalt, denn wenn sein Mandant noch jemals seine Hand gegen seine Frau erheben würde, käme er sofort ins Gefängnis. "Wir werden diesen Mann nie wieder im Gericht sehen", war der Verteidiger überzeugt.

Das Urteil soll am Donnerstag um 12 Uhr verkündet werden. (ci)+++

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