OsthessenNews

Nebenklage fordert acht Jahre Haft

Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen 78-Jährigen Ex-Busfahrer

Der Angeklagte, sein Verteidiger Rudolf Karras und der Dolmetscher Der Angeklagte, sein Verteidiger Rudolf Karras und der Dolmetscher
O|N-Archivbilder: Henrik Schmitt

19.02.2025 / FULDA - Langjährige Haftstrafen haben Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter am Montag für den 78-jährigen Angeklagten im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Fulda gefordert. Die Plädoyers - wie auch schon die Aussage des Opfers - fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um dessen Persönlichkeitsrechte zu schützen. Nach Feststellung des Gerichts hat der Mann als Fahrer eines Kleinbusses zum Schülertransport 2014 und 2015 das minderjährige Mädchen in 33 Fällen schwer sexuell missbraucht.


Wie mehrfach berichtet, war der damals Neunjährigen der Umstand zum Verhängnis geworden, dass es regelmäßig das letzte Kind in dem vom Angeklagten gesteuerten Schulbus gewesen war. Erst im Alter von 18 Jahren hatte das Opfer den Mann wegen des fortgesetzten schweren Missbrauchs angezeigt. Von den Missbrauchshandlungen wurden Fotos auf einem der Mobiltelefone des Mannes bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt, die als Beweismittel im Gericht eingeführt wurden. Die Sprecherin des Landgerichts Laura Fitterer erläuterte auf O|N-Nachfrage, welche Strafzumessung Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung jeweils forderten. Während die Anklagebehörde auf fünfeinhalb Jahre für die 33 Missbrauchsfälle plädierte, ging der anwaltliche Vertreter der jungen Frau als Nebenklägerin darüber hinaus und fand eine achtjährige Haftstrafe für die Taten schuldangemessen.

Der Verteidiger des Angeklagten bestritt in seinem Plädoyer, dass es sich tatsächlich um den vom Gericht angenommenen Tatzeitraum vom März 2014 bis Juli 2015 gehandelt habe: diese Annahme beruhe auf einer wahllosen Schätzung. Sowohl die erst ab 2015 vom Busunternehmen registrierte Routenplanung als auch die Fotobeweise legten nahe, dass der Zeitraum wesentlich kürzer und die Zahl der Missbrauchsfälle deutlich geringer gewesen sei. Deshalb gehe die Verteidigung nur von 15 Taten aus. Zusätzlich führte der Anwalt aus, sein Mandant sei vermindert schuldfähig, weil der Gutachter Züge einer wahnhaften Störung bei ihm festgestellt habe. Der Sohn des Angeklagten hatte im Prozess als Zeuge ausgesagt, sein Vater fühle sich verfolgt, glaube an böse Magie und Hexerei und lebe in seiner eigenen Welt. Auch habe sein Vater damals behauptet, er werde von Kolleginnen sexuell bedrängt. Analog zu dieser Aussage habe sein Mandant wahnhaft angenommen, das Mädchen habe ihn zu sexuellen Handlungen aufgefordert, argumentierte der Verteidiger. Er plädierte auf eine mildere Haftstrafe, deren Dauer er ins Ermessen des Gerichts stellte, wies aber auf die Haftempfindlichkeit seines Mandanten wegen dessen hohen Alters hin.

Die Verkündung des Urteils ist für Donnerstag, 20. Februar um 9 Uhr anberaumt. (ci)+++

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