Sprüche und Faustschlag beim Fußball

Sportgericht tagt: Zwölf und sechs Spiele Sperre nach Vorfällen in der KOL Nord

Das Sportgericht mit Norbert Vollmar, dem Vorsitzenden Wilfried Olchewski, Arno Seegebarth und Patrick Kreuzberger (von links)
Foto: Hans-Hubertus Braune

10.09.2024 / FRIEDEWALD - Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig, um die Vorfälle beim Fußball-Kreisoberligaspiel des FSV Hohe Luft und der SG Dittlofrod/Körnbach aufzuarbeiten. Rund um das Spiel kam es zu unschönen Vorfällen. Nach dem Spiel wurde einem Akteur der Gäste ein Faustschlag verpasst. Ein Spieler der Gäste wiederum soll während des Spiels eine rassistische Äußerung gemacht haben (OSTHESSEN|NEWS berichtete).



Das Sportgericht hatte am Montagabend zur mündlichen Verhandlung in das Sportlerheim vom TSV Friedewald (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) eingeladen.

Insgesamt 16 Zeugen wurden vom Sportgericht um den Vorsitzenden Wilfried Olchewski (TSV Obergeis), seine Beisitzer Arno Seegebarth (SG Rotensee/Wippershain) und Norbert Vollmar (TSV Kalkobes) sowie Protokollführer Patrick Kreuzberger (FV Bebra) angehört. Der Schiedsrichter habe von den Vorfällen nichts mitbekommen, bestätigte aber, dass es während des Spiels Beleidigungen gegeben habe. Da er dies nicht gehört habe, konnte er auch nicht einschreiten. Als Zeuge wurde er nicht eingeladen, Olschweski hatte im Vorfeld mit ihm gesprochen. Das Spiel hatte die SG Dittlofrod/Körnbach übrigens mit 4:2 gewonnen.

Etwa eine Stunde nach Spielschluss soll ein Spieler vom FSV Hohe Luft dem Gästespieler einen Faustschlag verpasst haben, als dieser mit zwei weiteren Spielern das Sportlerheim verlassen hatte und die drei zum Döneressen in die Stadt wollten. Am Weg zum Parkplatz sollen mehrere Spieler von Hohe Luft entlang des Weges zum Parkplatz gestanden haben. Der Beschuldigte Lahbib E. bestritt den Vorwurf, vielmehr sei er nach dem Spiel nach Hause, ein Mitspieler habe ihn gefahren, was dieser auch bestätigte. Im Klinikum wurde bei H. ein Prellung am Kopf festgestellt. Polizei und Rettungsdienst waren an die Einsatzstelle nahe dem Sportplatz gerufen worden.

Der Beschuldigte habe noch sein Trikot angehabt

Der betroffene Luca H. und die beiden Mitspieler des Gästespielers sind sich aber sicher, dass der Beschuldigte zugeschlagen habe. Der Beschuldigte habe noch sein Trikot angehabt. Die meisten anderen "Zeugen" haben laut ihren jeweiligen Aussagen nichts gesehen, weil sie entweder in der Kabine, beim Duschen, im Jugendraum oder dem Sportlerheim waren. Letztlich sah es das Sportgericht aber als glaubhaft an, dass Lahbib die Tätlichkeit begangen habe und sperrte ihn für zwölf Pflichtspiele. Er war bereits vor gesperrt. Die Spiele in dieser Zeit werden nicht angerechnet. Das Gericht blieb bei dem Urteil am eher unteren Rand, bis zu 36 Pflichtspiele sind als Strafmaß möglich.

Sportgericht sieht keine rassistische Aussage

Beim zweiten Fall der angeblichen rassistischen Äußerung wollen zwei Spieler der Gastgeber dies so von Luca H. gehört haben. Weitere Zeugen für die angebliche Aussage des Gästespielers gibt es offenbar nicht. Der Beschuldigte wiederum gab an, dass er gesagt habe: "Geh dich vergraben. Der Spaten geht auf mich." Das Sportgericht sah darin grob unsportliches Verhalten nach Paragraf 17 Nummer 4a, aber keine rassistische Äußerung. Der Spieler von der SG Dittlofrod/Körnbach wurde für sechs Spiele gesperrt, auch hier wird die bereits verhängte "Vor-Sperre" nicht angerechnet, beziehungsweise ist diese ebenfalls ins Urteil eingerechnet.

In den jeweiligen Schlussworten gaben die Vereinsvertreter an, dass eine Entscheidung schwierig sei. Der Rechtsbeistand des Gästespielers wunderte sich, dass die Vorwürfe der angeblichen rassistischen Aussage erst später aufgekommen sei und der Schiedsrichter nicht direkt darauf hingewiesen worden sei.

Beide Vereinsvertreter wollten nach der Urteilsbegründung nicht sofort entscheiden, ob ihre Vereine Einspruch einlegen wollen. Dies ist möglich. Deshalb sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. (Hans-Hubertus Braune) +++

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