Umfangreich ermittelt

Verfahren wegen des Ertrinkens zweier Jugendlicher (13 und 16) eingestellt

Am Tag des Unglücks am Breitenbacher See in Bebra.
Fotos: O|N-Archiv / Gerhard Manns / Henrik Schmitt

07.02.2024 / BEBRA/FULDA - Im Mai 2023 ereignete sich am Breitenbacher See in Bebra (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ein tragisches Unglück: Dort ertranken zwei Jugendliche aus Sontra (Werra-Meißner-Kreis) bei einem Badeausflug (O|N berichtete). Wie die Staatsanwaltschaft Fulda am Dienstag mitteilt, wurde das Verfahren nun eingestellt.



"Die Staatsanwaltschaft Fulda hat die beiden Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Tod eines 13-jährigen Jungen sowie eines 16-jährigen Mädchens am Breitenbacher See im Mai 2023 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein Fremdverschulden konnte nicht festgestellt werden", so die Staatsanwaltschaft.

Umfangreich geführte Ermittlungen

Die Obduktionen der Leichname der beiden Verunglückten hatten jeweils einen Tod durch Ertrinken ergeben. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden – etwa im Zusammenhang mit der Freigabe des Sees als Badesee oder der Vermietung des durch die Jugendlichen genutzten Tretbootes – haben sich aufgrund der umfangreich geführten Ermittlungen nicht ergeben.

"Weder konnte ein Pflanzenbewuchs im See festgestellt werden, der einer Freigabe desselben entgegengestanden oder gar (mit-)todesursächlich gewesen wäre, noch haben sich (mit-)ursächliche Mängel am gemieteten Tretboot oder Fehler bei der Einweisung der Jugendlichen durch den Tretbootverleih ergeben. Das Ermittlungsverfahren war daher einzustellen", heißt es von der Staatsanwaltschaft Fulda. (pm) +++



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