Wir sind Kirche fordert:
"Endlich Nägel mit Köpfen machen und neue negative Schlagzeilen vermeiden!"
Foto: Henrik Schmitt
28.09.2022 / FULDA -
Als längst überfällig bewertet die KirchenVolksKonferenz Wir sind Kirche die Ablösung von Bischof Dr. Stephan Ackermann als Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Angesichts der erst im Laufe der zwölf Jahre sichtbar gewordenen Dimension dieser Aufgabe wirkte er verständlicherweise oft überfordert und hilflos. Viel zu lange haben die deutschen Bischöfe einen großen Teil ihrer Verantwortung auf den Missbrauchsbeauftragten abgewälzt.
Doch dem waren kirchenrechtlich die Hände gebunden, es gibt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Bischofskollegen. Auch wenn es jetzt eine Fachgruppe geben wird mit Bischof Dr. Helmut Dieser (Aachen) und Erzbischof Stephan Burger (Freiburg) an der Spitze, wird dieses Grundproblem der jeweiligen bischöflichen Eigenverantwortlichkeit auch in Zukunft ein Hemmschuh sein.
Dringender Handlungsbedarf mindestens seit 1995
Anders als nach der Vorstellung der MHG-Studie in der Herbstvollversammlung der DBK am 25. September 2018 in Fulda versprochen, als der damalige Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx von einem Wendepunkt sprach, sind auch die heute vorgestellten Eckpunkte einer neuen Struktur nur mit geringer Beteiligung der Betroffenen und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken entstanden. Dies ist keine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Immer noch keine angemessenen Entschädigungen für die Betroffenen
Bei allen Fortschritten in der Prävention und Intervention, die auch Vorbild für andere Gesellschaftsbereiche (wie z.B. aktuell den Sport) und die Kirche in anderen Ländern (geistliche und sexualisierte Gewalt wird derzeit in allen Teilen der Weltkirche offenbar) sein könnte, hapert es immer noch sehr an der Aufarbeitung und der angemessenen Entschädigung der Betroffenen, die sich nicht länger vertröstet lassen. Nach den höchst unguten Verhandlungen hilft es auch nicht, immer wieder auf die außerkirchlichen Leistungszahlungen zu verweisen.
Statt immer wieder für neue negative Schlagzeilen zu sorgen, in dem jedes der 27 deutschen Bistümer methodisch unterschiedliche Missbrauchsgutachten erstellen lässt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht (z.B. München, Münster und Osnabrück in diesem Jahr), sollten sich die deutschen Bischöfe auch hier auf ein möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen einigen.(pm)+++
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