"Leben vom Anfang bis zum Ende"
Bischöfe thematisieren Leihmutterschaft, Organspende und assistierten Suizid
Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Eva Maria Welskop-Deffaa (Berlin/Freiburg), Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und Dr. Matthias Kopp, Pressesprecher
Fotos: Erik Spiegel
29.09.2026 / FULDA -
Zum Thema "Leben vom Anfang bis zum Ende" haben die Bischöfe am Dienstag über aktuelle Fragen von der Leihmutterschaft über die Organspende bis hin zum assistierten Suizid debattiert und die Haltung der katholischen Kirche dazu bekundet. Der Essener Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck , Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, referierte zum Thema Organspende. Auch der Augsburger Weihbischof Dr.Dr. Anton Losinger, Mitglied im Senat der Max-Planck-Gesellschaft und Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, gaben Statements zur Frage des Schutzes menschlichen Lebens vom Anfang bis zum Ende ab.
Die laufende Debatte im Deutschen Bundestag mache deutlich, wie wichtig es ist, mehr schwer kranken Menschen durch eine Organspende helfen zu können. "Wir Menschen der Moderne haben den Entwicklungen und Fortschritten, die Medizinerinnen und Mediziner erzielen, großartige Gesundheits- und Lebenschancen zu verdanken. Dazu gehört auch, dass es mithilfe der Transplantationsmedizin möglich ist, viele Menschen vor einem frühen Tod zu bewahren. Notwendig dafür sind andere Menschen, die bereit sind, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden. Um dies zu erreichen, braucht es zunächst einmal ein gut funktionierendes, verlässliches Organspendesystem, eine gute Aufklärung der Menschen und eine niederschwellige Möglichkeit, sich als möglicher Organspender bereitzuerklären, so Bischof Overbeck.
Wer seine Organe spendet, handelt im Sinn christlicher Nächstenliebe und mitmenschlicher Solidarität. Das ist ein moralisch guter und hoch zu schätzender Entschluss. Dazu darf niemand gezwungen werden, zumal die Art und Weise des Umgangs mit dem Sterbenden und auch die Möglichkeiten der Verabschiedung der Angehörigen vom Gestorbenen dadurch beeinträchtigt werden. Dem steht aber die Chance gegenüber, selbst im Tod noch seinem Nächsten lebensrettende Hilfe zu leisten. Deshalb ermutigen die Kirchen einhellig die Menschen dazu, diese Chance der Hilfe zu ergreifen und sich als Organspenderin oder Organspender bereitzuerklären. Dabei liegt es auf der Hand, dass unsere bundesdeutsche Gesellschaft daran arbeiten muss, die Zahl der tatsächlichen Organspenden und dazu eben auch die Zahl der möglichen Organspenderinnen und -spender spürbar zu erhöhen. Dass in der Politik nach Möglichkeiten dafür gesucht wird, ist nur zu begrüßen. Allerdings halten wir es für schwierig, wenn durch den Wechsel zu einer sogenannten Widerspruchsregelung in Zukunft jede und jeder als mögliche Organspenderin bzw. möglicher -spender betrachtet wird, die oder der dem nicht formell widersprochen hat. Unser Votum geht daher klar in Richtung einer Zustimmungsregelung. Allerdings befürworten wir eine deutliche Veränderung des Status quo dahingehend, dass diese Zustimmung regelmäßig und verbindlich von allen Erwachsenen erfragt wird.
Zu Fragen der Leihmutterschaft
Die Ereignisse der vergangenen Monate haben dazu beigetragen, die Diskussion um eine Zulassung der Leihmutterschaft auch in Deutschland neu anzufachen. Personen und Paare, die sich sehnlich und schmerzlich ein eigenes Kind wünschen, denen dieser Wunsch aber auf natürlichem Weg verwehrt bleibt, sehen hier unter Umständen eine Perspektive für ihre Lebensgestaltung. Aus der Sicht der katholischen Kirche ist eine solche Zulassung der Leihmutterschaft bei allem Verständnis für diese Lebenssituationen aber doch eindeutig abzulehnen. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die auf verschiedenen Problemebenen liegen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Wunscheltern abzusprechen, ihrem Kind liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein zu können. Bei der Frage nach einer gesetzlichen Zulassung der Leihmutterschaft in Deutschland müssen wir jedoch über den einzelnen Fall hinausblicken und die möglichen Folgen für Kinder, die beteiligten Frauen und die Gesellschaft insgesamt in den Blick nehmen.
Im Zentrum steht dabei die Personenwürde des Kindes. Das Kind als die schwächste aller am gesamten Geschehen beteiligten Personen ist zugleich am existenziellsten betroffen und bedarf daher des besonderen Schutzes. Bei einer Leihmutterschaftsvereinbarung, ganz gleich auf welcher Vertragsgrundlage, wird das Kind zum Objekt eines Vertrages unter Erwachsenen gemacht. Es besteht zudem die ernste Gefahr, dass das Kind als Projekt der Erwachsenen oder, je nach Umständen bzw. je nach seinem Gesundheitszustand, sogar als Schadensfall betrachtet wird. Aus der Perspektive einer kindeswohlbezogenen Familienethik ist es dabei hochrelevant, dass hier bewusst und willentlich eine sehr komplexe Lebenssituation und Ausgangslage für das Kind geschaffen wird. Es macht in der Beurteilung einer Handlung einen erheblichen Unterschied, ob man (etwa bei einer Adoption) versucht, eine möglichst gute Lösung für eine schwierige Situation zu finden, oder ob man (wie bei einer Leihmutterschaft) diese Situation erst herbeiführt.
Aber auch die Personwürde der Frau, die die Aufgabe einer Leihmutterschaft übernimmt, ist hoch gefährdet. Auch das höchstpersönliche, körperlich-seelisch tief bedeutsame existenzielle Erleben von Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft wird zu einem Vertragsgegenstand. Hier ist die Verdinglichung und Entpersonalisierung geradezu mit Händen greifbar. Nicht zuletzt muss darauf hingewiesen werden, dass auch ethische Aspekte der Fortpflanzungsmedizin eine kritische Rolle spielen. Die Leihmutterschaft ist medizinisch mit Verfahren verbunden, die wir für ethisch hoch bedenklich halten. Insbesondere die Gefahr eines selektiven Umgangs mit menschlichen Embryonen ist hier zu benennen. Bei allem Verständnis für die Situation von Menschen mit einem tief und existenziell empfundenen Kinderwunsch ist daher festzuhalten, dass die Leihmutterschaft aufgrund der genannten Bedenken kein Weg ist, den wir zur Verwirklichung dieses Wunsches befürworten können. (pm/ci)+++