Kinderpornografische Inhalte besessen

10-jähriges Mädchen missbraucht: Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt

Bei der Hausdurchsuchung im März 2025 in Lauterbach wurden mehr als 50.000 Dateien sichergestellt.
Archivfotos: Marius Auth

01.05.2026 / ALSFELD - Es war ein erschütternder Prozess, der am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Alsfeld (Vogelsbergkreis) zu Ende ging: Ein 1982 geborener Mann aus Lauterbach wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.



Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Süß ist überzeugt, dass der Mann ein zwischen Juli und September 2023 zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Zudem habe er in zahlreichen Fällen kinderpornografische Inhalte beschafft und besessen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 50.000 Dateien sichergestellt, darunter Fotos und Videos, die teils sexualisierte Gewalt an sehr jungen Kindern und auch an Säuglingen zeigen sollen.

Rückblick: Eine stundenlange Hausdurchsuchung in einem Lauterbacher Wohngebiet im März 2025 sorgte für Verunsicherung in der Bevölkerung. Mehrere Einsatzfahrzeuge trafen ein, Spürhunde durchkämmten das entsprechende Areal. Aufgrund der laufenden Ermittlungen konnten zunächst keine Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden. Mitte November letzten Jahres teilte schließlich Volker Bouffier, der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, mit: "Inzwischen wurde Anklage vor dem Amtsgericht Alsfeld wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Inhalte erhoben."

Aufnahmen von sexuellen Handlungen an Säuglingen

Um die Schwere der Vorwürfe einzuordnen, wurden in den letzten Tagen vor Gericht auch Beispiele aus dem sichergestellten Material beschrieben. Demnach sollen Aufnahmen darunter gewesen sein, die sexuelle Handlungen an sehr jungen Kindern zeigen. In einzelnen Fällen sei etwa ein drei- bis vierjähriges Mädchen zu sehen, in einem anderen ein etwa fünfjähriges Kind. Auch Inhalte, in denen Säuglinge betroffen sind und zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden, seien Teil der sichergestellten Dateien gewesen. Darüber hinaus sollen zahlreiche Videos Szenen zeigen, in denen Kinder gefesselt und sexuell misshandelt werden.

Auch das damals zehnjährige Mädchen sagte, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vor Gericht aus. Sie habe angegeben, den Angeklagten unter anderem auf einem Spielplatz getroffen und ihn anschließend zu Hause besucht zu haben. In einem verfassten Brief habe das Mädchen zusätzliche Details geschildert und angegeben, sich auch im Bett des Angeklagten aufgehalten zu haben. Dort soll sie nach ihren Angaben mit einem "massageähnlichen Gegenstand" berührt worden sein. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, unter die Kleidung des Kindes gegriffen und es im Intimbereich berührt zu haben.

Am Mittwoch wurde dann das Urteil verkündet: Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, des Verschaffens von kinderpornographischen Schriften in vier Fällen und des Besitzes von kinder- und tateinheitlich jugendpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. (mp) +++

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