Lauterbacher Missbrauchskomplex

10-Jährige nicht das einzige Opfer? Kommissarin schildert erschreckende Details

Der Angeklagte im Lauterbacher Missbrauchskomplex - gemeinsam mit seinem Verteidiger
Fotos: O|N / Constantin von Butler

29.04.2026 / ALSFELD - Neue, teils erschreckende Details kommen ans Licht: Der zweite Prozesstag am Amtsgericht Alsfeld (Vogelsbergkreis) hat den Fokus erneut auf die schweren Vorwürfe gegen den Angeklagten gelenkt. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, ein damals zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Neue Zeugenaussagen und Einblicke in die Ermittlungen haben das Verfahren nun weiter zugespitzt. Besonders die Aussage einer Kriminalhauptkommissarin sorgt weiter für Empörung.



Am Amtsgericht Alsfeld begann vergangene Woche ein Prozess, in dessen Mittelpunkt ein 1982 geborener Mann aus Lauterbach steht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Juli und September 2023 ein damals zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben, indem er unter ihre Kleidung gegriffen und sie im Intimbereich berührt haben soll. Zudem soll er in zahlreichen Fällen kinderpornografische Inhalte beschafft und besessen haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden laut Anklage mehr als 50.000 Dateien sichergestellt, darunter Fotos und Videos, die teils sexualisierte Gewalt an sehr jungen Kindern und auch an Säuglingen zeigen sollen.

Verteidigung fordert Bewährungsstrafe

Zu Beginn des zweiten Prozesstages hat die Verteidigung ein Rechtsgespräch angeregt, um die Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abzugleichen. Ziel der Verteidigung war es, das Verfahren in Teilen - insbesondere hinsichtlich des Missbrauchsvorwurfs zum Nachteil der Zehnjährigen - einzustellen und für den Besitz kinderpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine Strafe von deutlich über zwei Jahren. Eine Verständigung hat sich nicht ergeben.

Durchsuchung liefert belastendes Material

Eine zentrale Rolle am zweiten Verhandlungstag hat die Aussage einer Kriminalhauptkommissarin gespielt, die in beiden Ermittlungsverfahren - sowohl wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs als auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte - eingebunden ist. Sie hat den Ablauf der Ermittlungen ausführlich geschildert und dabei erklärt, die Mutter der Tochter habe Anzeige erstattet, nachdem das Verhalten des Kindes über einen längeren Zeitraum hinweg auffällig gewesen sei.

Im Zuge der ersten Vernehmungen habe die Tochter den geschilderten Sachverhalt bestätigt. Sie habe angegeben, den Angeklagten unter anderem auf einem Spielplatz getroffen und ihn anschließend zu Hause besucht zu haben. Ein weiteres Treffen habe gemeinsam mit einer Freundin stattgefunden, später habe man auch Kontaktdaten ausgetauscht. In einem verfassten Brief habe das Mädchen zusätzliche Details geschildert und angegeben, sich auch im Bett des Angeklagten aufgehalten zu haben. Dort soll sie nach ihren Angaben mit einem "massageähnlichen Gegenstand" berührt worden sein.

Die Kommissarin berichtete weiter, im Rahmen der Ermittlungen sei eine Online-Recherche zum Angeklagten durchgeführt worden. Dabei sei man auf eine Internetseite gestoßen, auf der sich auch Bilder von unbekleideten Kindern befunden haben sollen. Laut Aussagen des Angeklagten handelt es sich bei diesen Bildern aber um Kinder, die gemeinsam mit ihren Familien verschiedene Urlaubsangebote eines Vereines wahrnehmen.

Bei einer späteren Durchsuchung habe der Angeklagte laut Aussage der Beamtin eingeräumt, pädophile Neigungen zu haben und seit vielen Jahren mit Kindern zu arbeiten. Er habe außerdem angegeben, an einem entsprechenden Therapieprogramm teilgenommen, dieses jedoch abgebrochen zu haben. Zudem seien bei der Durchsuchung unter anderem Kinderunterwäsche sowie zahlreiche Datenträger sichergestellt worden. Der Angeklagte habe erklärt, die Unterwäsche selbst zu tragen.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen hätten sich laut der Kommissarin Hinweise auf zahlreiche Kontakte des Angeklagten zu Minderjährigen ergeben. Zudem habe es Erkenntnisse über Chatverläufe gegeben, in denen er sich über die gesellschaftliche Ablehnung von Pädophilie beklagt haben soll. Auffällig sei nach ihren Angaben auch gewesen, dass der Angeklagte wiederholt Kontakt zu Kindern gesucht habe und sich auch im Alltag häufig in deren Umfeld bewegt habe. Auf Nachfrage, ob er bereits eine Beziehung zu einem Kind gehabt habe, habe er laut ihrer Aussage geantwortet: "leider nicht".

Die Kriminalhauptkommissarin hat zudem berichtet, dass im Zuge der Ermittlungen weitere Hinweise auf mögliches Fehlverhalten des Angeklagten gegenüber Minderjährigen bekannt geworden seien. Polizeiintern sei festgestellt worden, dass der Angeklagte bei verschiedenen Veranstaltungen, darunter auch Festivals, bereits durch unangemessenen Kontakt zu Kindern aufgefallen sein soll. In diesem Zusammenhang habe es Platzverweise gegeben, da er Kinder nach ihrer Sexualität befragt und gezielt Körperkontakt gesucht haben soll. Darüber hinaus hätten sich im Rahmen der Auswertung sichergestellter Dateien auch Hinweise ergeben, dass neben der Tochter möglicherweise weitere Kinder betroffen sein könnten. Konkrete Geschädigte hätten jedoch bislang nicht eindeutig identifiziert werden können, sodass diese Aspekte für das laufende Verfahren derzeit keine unmittelbare strafrechtliche Relevanz hätten, jedoch Gegenstand weiterer Ermittlungen sein könnten.

Kinderpsychologin sagt aus

Im Verlauf der Verhandlung wurden mehrere Zeugen vernommen. Unter anderem hat eine Kinderpsychologin des Jugendamtes ausgesagt, die Mutter der Tochter habe sich nach dem mutmaßlichen Vorfall hilfesuchend an sie gewandt. Dabei sei es zunächst darum gegangen, Unterstützungsmöglichkeiten für das Kind zu besprechen und einzuschätzen, wie mit der Situation weiter umzugehen sei. Die Mutter habe in diesem Zusammenhang den Vorfall geschildert, bei dem das Mädchen in einer Hängematte angeschaukelt worden sei und es dabei zu Berührungen im Intimbereich gekommen sein soll.

In einem anschließenden Einzeltermin habe die Psychologin auch direkt mit der Tochter gesprochen. Das Mädchen habe ihr gegenüber den geschilderten Ablauf im Wesentlichen bestätigt. Die Zeugin hat das Gespräch als sehr schambehaftet beschrieben und erklärt, dass das Kind nur zurückhaltend und zögerlich über die Ereignisse gesprochen habe. Nach ihrer Einschätzung könnten sogenannte Manipulationsprozesse eine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte habe dem Mädchen möglicherweise gezielt Aufmerksamkeit geschenkt und ihr das Gefühl vermittelt, etwas Besonderes zu sein, um so Vertrauen aufzubauen.

Verbindungen des Angeklagten zur Schule

Schon vor dem möglichen Missbrauchsvorfall hatte der Angeklagte Kontakt zu einigen Schülern einer Grundschule. Der Angeklagte habe nach Aussagen der Zeugen über einen Zeitraum von etwa eineinhalb bis zwei Jahren an der Schule der Zehnjährigen gearbeitet. Dort habe er unter anderem Arbeitsgemeinschaften betreut und mit den Kindern im schulischen Umfeld zu tun gehabt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei die Zusammenarbeit jedoch beendet worden.

Auch eine Lehrerin der Zehnjährigen wurde als Zeugin verhört und hat von deutlichen Verhaltensveränderungen des Mädchens berichtet. Nach dem mutmaßlichen Missbrauchsvorfall habe sich die Tochter im Schulalltag merklich verändert gezeigt. Sie sei zeitweise auffällig geworden, habe sich gegenüber Erwachsenen respektlos verhalten und insgesamt anders gewirkt als zuvor.

Auch der Schulleiter wurde als Zeuge vernommen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe es Gespräche mit dem Angeklagten gegeben. In diesem Zusammenhang schilderte der Schulleiter, dass der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen habe. Er habe demnach bestritten, das Mädchen in unangemessener Weise berührt zu haben. Gleichzeitig habe er angegeben, die Tochter habe ihn mehrfach gefragt, ob sie ihn besuchen dürfe, und er habe sich in gewisser Weise von ihr überredet gefühlt.

Gutachter ohne konkrete Missbrauchsbeweise

Ein IT-Forensiker hat als Gutachter zudem bestätigt, dass auf Datenträgern des Angeklagten zehntausende Dateien mit möglicherweise kinderpornografischem Inhalt gefunden worden. Bilder würden auch andere Kinder in kompromittierenden Situationen zeigen. Ein direkter Beweis für den konkreten Vorwurf gegenüber der Zehnjährigen habe sich daraus jedoch nicht ergeben.

Eine weitere Zeugin, die auf Wunsch des Angeklagten gehört wurde, hat den zweiten Verhandlungstag abgeschlossen. Sie sagte aus, der Angeklagte sei laut ihrer Auffassung zu keinem Zeitpunkt unangemessen aufgetreten. Beschwerden von Lehrern oder Kindern habe es nach ihrer Darstellung nie gegeben. Im Gegenteil, sie schilderte den Eindruck, der Angeklagte habe sich stets um das Wohl von Kindern bemüht und in diesem Zusammenhang auch verschiedene Programme und Angebote für sie organisiert und umgesetzt. (Constantin von Butler) +++

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