Schwere Vorwürfe vor Gericht

10-Jährige missbraucht und über 50.000 kinderpornografische Dateien besessen

Schwere Vorwürfe vor Gericht: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 10-Jährige sexuell missbraucht zu haben.
Fotos: O|N / Constantin von Butler

23.04.2026 / ALSFELD - Dieser Fall erschüttert die Region: Am Amtsgericht Alsfeld (Vogelsbergkreis) ist am Mittwoch ein Prozess gestartet, der sich um schwerwiegende Vorwürfe sexueller Übergriffe auf ein Kind sowie den Besitz zehntausender kinderpornografischer Dateien dreht - darunter auch Inhalte, auf denen Babys zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.



Mehrere Zuschauer verfolgten die Verhandlung - einige von ihnen kannten den Angeklagten offenbar persönlich. Die Atmosphäre im Saal war angespannt - die Schwere der Vorwürfe spürbar. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann, geboren 1982 und wohnhaft in Lauterbach. Er ist ledig, hat keine Kinder und lebt von einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 550 Euro im Monat. Äußerlich ruhig steht er im Zentrum eines Verfahrens, das durch seine Schwere und die Details kaum in Worte zu fassen ist.

Massive Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen Juli und September 2023 in Lauterbach sexuelle Handlungen an einem damals zehnjährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Konkret soll er mehrfach unter die Kleidung des Kindes gegriffen und es im Intimbereich berührt haben.

Darüber hinaus wiegt ein weiterer Anklagepunkt besonders schwer: In zahlreichen Fällen soll sich der Angeklagte kinderpornografische Inhalte beschafft und diese besessen haben. Im Zuge einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft umfangreiches Material sicher. Auf mehreren Speichermedien sollen sich insgesamt mehr als 50.000 Dateien befunden haben - darunter Fotos und Videos.

Um die Schwere der Vorwürfe einzuordnen, wurden im Gericht auch Beispiele aus dem sichergestellten Material beschrieben. Demnach sollen Aufnahmen darunter gewesen sein, die sexuelle Handlungen an sehr jungen Kindern zeigen. In einzelnen Fällen sei etwa ein drei- bis vierjähriges Mädchen zu sehen, in einem anderen ein etwa fünfjähriges Kind. Auch Inhalte, in denen Säuglinge betroffen sind und zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden, seien Teil der sichergestellten Dateien gewesen. Darüber hinaus sollen zahlreiche Videos Szenen zeigen, in denen Kinder gefesselt und sexuell misshandelt werden.

Aussage der Tochter unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Eine zentrale Rolle spielt die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Die heute Zwölfjährige erschien gemeinsam mit ihren Eltern vor Gericht. Auf Wunsch der Familie wurde ihre Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt - ein Schritt, dem der Richter zustimmte.

Inhaltlich gab der Richter danach dennoch bekannt, dass das Mädchen den Angeklagten bereits vor dem eigentlichen Vorfall kannte. Sie sei zuvor ein- bis zweimal mit einer Freundin bei ihm gewesen, habe dort unter anderem im Garten gespielt, sei Trampolin gesprungen und habe sich in einer Hängematte aufgehalten. Auch über WhatsApp habe Kontakt bestanden.

Zum eigentlichen Tatvorwurf erklärte die Zeugin, dass sie nach einer Zirkusveranstaltung, die der Angeklagte in ähnlicher Weise öfter veranstalte, mit zum Beschuldigten gegangen sei. In der Hängematte habe er sie angestupst und dabei mehrfach mit der Hand zwischen ihre Beine gefasst. Sie habe nichts gesagt, weil sie Angst gehabt habe. Schließlich habe sie angegeben, nach Hause zu müssen, und sei gegangen.

Mutter schildert drastische Veränderungen

Die Mutter des Mädchens, 50 Jahre alt, wurde ebenfalls als Zeugin gehört. Sie gab an, dass ihr der Angeklagte schon vor dem Vorfall bekannt gewesen sei. Sie habe gewusst, dass ihre Tochter Kontakt zu ihm gehabt habe, jedoch nicht, dass das Kind ihn auch zu Hause besucht habe.

Das Verhalten ihrer Tochter habe sich in der letzten Woche der Sommerferien 2023 - nach dem im Raum stehenden sexuellen Übergriff - auffällig verändert. Über mehrere Monate hinweg sei sie aggressiv, verschlossen und respektlos gewesen, habe kaum geschlafen und auch die Eltern nachts wachgehalten. Erst nach einiger Zeit habe das Mädchen ihrem Vater von dem Vorfall berichtet. Dieser habe die Mutter am nächsten Tag informiert.

Die Mutter erklärte weiter, sie sei daraufhin zur Polizei gegangen und habe im Dezember 2023 Anzeige erstattet. Anfangs habe die Tochter nur geschildert, dass sie in einer Hängematte gewesen sei und zwischen den Beinen "angestupst" worden sei. Später habe sie einen Brief geschrieben, in dem sie von weiteren Handlungen berichtete. In dieser Schilderung soll sich der Angeklagte auf sie gelegt und die damals Zehnjährige mit einem "massageähnlichen Gegenstand" berührt haben.

Heute gehe es ihrer Tochter wieder besser, sie sei "ein ganz normaler Teenager".

Vater berichtet von nächtlichem Geständnis

Der 58-jährige Vater schilderte vor Gericht, wie es schließlich zu dem entscheidenden Gespräch mit seiner Tochter gekommen sei. Zwar habe er gewusst, dass sie Kontakt mit dem Angeklagten gehabt habe, doch über Details - insbesondere über einen Austausch per WhatsApp - sei er zunächst nicht informiert gewesen.

Auch der Vater bestätigt: Über mehrere Wochen hinweg habe sich das Verhalten seiner Tochter deutlich verändert. Sie habe kaum geschlafen, sei unruhig gewesen. Eines Nachts habe sie sich ihm dann anvertraut und erzählt, dass der Angeklagte sie angefasst habe.

Für den Vater sei dabei auch neu gewesen, dass sich seine Tochter bereits zuvor mehrfach im Garten des Angeklagten aufgehalten habe. Erst durch dieses nächtliche Gespräch habe er davon erfahren. Zusätzlich berichtete er, dass ihm die Telefonnummer des Angeklagten bereits zuvor auf dem Handy seiner Tochter aufgefallen sei. Er habe den Mann daraufhin angerufen. Dieser habe am Telefon erklärt, dass von ihm keine Gefahr ausgehe.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird kommenden Dienstag fortgesetzt. (Constantin von Butler) +++

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