4,7 Millionen Menschen sind wahlberechtigt

Kommunalwahl: Ab sofort ist Briefwahl möglich - so läuft die Wahl ab

Ab sofort kann die Briefwahl beantragt werden
Symbolbild: ON/ Niklas Brumund

02.02.2026 / REGION - Rund 4,7 Millionen Menschen in Hessen sind am 15. März aufgerufen, ihre Stimme bei der Kommunalwahl abzugeben. Wichtig dabei ist: wählen gehen. Wer am Wahltag nicht kann, dem bleibt noch die Briefwahl. Ab 2. Februar kann diese beantragt werden.


Dafür muss in der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sogenannter Wahlschein beantragt werden - oft geht das auch online. In der Regel ist es aber auch möglich, gleich beim Gang aufs Rathaus seine Stimme mit diesem Wahlschein abzugeben.

Letzter Termin für die Beantragung ist Freitag, 13. März, bis 13 Uhr. Der Wahlbrief muss bis spätestens am 15. März 2026, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein, sonst kann er bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Gerade bei der Kommunalwahl, bei der kumuliert und panaschiert werden kann, bietet die Briefwahl einen zusätzlichen Vorteil: Wähler können sich in Ruhe mit den Kandidaten sowie den Listen auseinandersetzen und ihre Stimmen sorgfältig verteilen.

Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürger, wer deren Interessen in den Gemeindevertretungen, den Stadtverordnetenversammlungen und in den Kreistagen sowie in den Ortsbeiräten vertritt. In ganz Hessen wird dafür gewählt. Durch die komplexe Stimmenverteilung kann die Auszählung mehrere Tage dauern.

So funktioniert die Wahl

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Ortsbeirat, Gemeinderat und Kreistag gibt. Die Stimmen können an beliebige Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) vergeben werden. Bei einer Wahlliste handelt es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag einer Partei oder einer freien Wählergruppe.

Das Verteilen der Stimmen auf unterschiedliche Wahlvorschläge wird dabei als Panaschieren bezeichnet. Die Wähler können einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben. Dieses Anhäufen von Stimmen nennt man Kumulieren. Wähler können sowohl panaschieren als auch kumulieren, nur darf die Gesamtstimmenanzahl nicht überschritten werden.

Alternativ können Wähler einzelne Listen auch komplett wählen, indem sie ein Listenkreuz vergeben. Dann erhalten die Bewerber der angekreuzten Wahlliste die zu vergebenden Stimmen in der auf dem Stimmzettel festgelegten Reihenfolge. Sind mehr Stimmen zu vergeben, als Personen auf der Liste stehen, wird die Vergabe der Stimmen in der genannten Reihenfolge wiederholt, bis alle Stimmen aufgebraucht sind. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes ist es zudem möglich, einzelne Kandidaten von der gewählten Liste zu streichen. Bei der Verteilung der Stimmen erhalten die weggestrichenen Kandidaten dann keine Stimme. (Moritz Pappert) +++

4,7 Millionen Menschen sind wahlberechtigt
Symbolbild: ON/ Henrik Schmitt

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