"Schwänzen" mit Ankündigung
33-Jähriger erscheint nicht zur Urteilsverkündung - 200 Sozialstunden auferlegt
Fotos: Mia Schmitt
27.09.2024 / FULDA -
"Schwänzen" mit Ankündigung: Die für Donnerstagmittag anberaumte Urteilsverkündung im Revisionsprozess wegen räuberischer Erpressung musste ohne den Angeklagten stattfinden. "Mein Mandant hat ja bereits bei der letzten Verhandlung erklärt, dass er heute definitiv nicht kommen will", erklärte sein Verteidiger Jochen Kreißl auf Nachfrage der Richterin. Sie erzielte aber Übereinstimmung bei allen anderen Prozessbeteiligten, dass das Urteil auch ohne den 33-Jährigen verkündet werden könne.
Cannabisabhängigkeit und substanzinduzierte Psychose
Drohungen vor Gericht haben ein Nachspiel
Nötigungsprozess - weitere Artikel
Psychiatrisches Gutachten und Plädoyers
Verteidiger fordert mehr Sozialstunden für seinen Mandanten als Staatsanwältin
Weitere Bedrohungen aktenkundig
Staatsanwältin mit neuen Erkenntnissen: Prozess gegen 33-Jährigen verlängert
Verteidiger fordert mehr als Staatsanwältin
Fall von Nötigung und Bedrohung: Renitenter 33-Jähriger pöbelt vor Gericht