Keine Begrenzung der Verkaufsfläche

Resolution zur Teo-Debatte: Nahversorgung im ländlichen Raum berücksichtigen

In einem Anbau an das Dorfgemeinschaftshaus in Mansbach soll ein "Tante Enso-Laden" entstehen
Visualisierung: Tante Enso

02.05.2024 / HOHENRODA - Die Menschen zieht es wieder vermehrt aufs Land. Die Lebensqualität in den Dörfern wurde lange unterschätzt. Doch die hohen Mieten und Immobilienpreise, die enge Bebauung und die Hektik sorgen auch bei jungen Menschen für ein Umdenken.



Eine gute und vor allem auch attraktive Infrastruktur gehören aber zu den wesentlichen Argumenten und Auswahlkriterien - sofern gewünschter Wohnraum vorhanden ist. In der Gemeinde Hohenroda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) arbeiten die politisch verantwortlichen Kommunalpolitiker mit Bürgermeister Andre Stenda (parteiunabhängig) an der Verwaltungsspitze an Lösungen. So soll das Nahversorgungsangebot deutlich verbessert werden.

Mit dem Modell "Tante Enso" wurde ein Betreiber gefunden. Zum Ladenkonzept gehört unter anderem: Zutritt zum Tante Enso Laden rund um die Uhr, an 365 Tagen, mit der kostenlosen Tante-Enso-Karte. Die Kunden sollen aus 3.000 Artikeln im Sofortkauf für nahezu alle Bedürfnisse zu Supermarktpreisen auswählen können.

Forderung: Gesetzesvorlage muss überarbeitet werden

Allerdings: Nach aktuellem Gesetz werden die Türen an Sonn- und Feiertagen verschlossen bleiben. So ergeht es den voll automatisierten Teo-Lädchen vom Lebensmittelhändler Tegut (Fulda). Der hessische Landtag befasst sich derzeit mit dem Gesetzentwurf "Gesetz zum durchgängigen Betrieb vollautomatisierter Verkaufsmodule (Minimarkt-Gesetz)". Darin ist allerdings eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf maximal 120 Quadratmeter vorgesehen.

Beim "Tante Enso"-Laden in Mansbach muss die Ladengröße zur Konzepterfüllung jedoch mindestens 250 Quadratmeter plus Lagerfläche betragen. In Mansbach sollen dafür Räumlichkeiten im bestehenden Dorfgemeinschaftshaus mit einem Anbau genutzt werden (siehe weitere Artikel in der Übersicht "Tante Enso in Mansbach" unterhalb dieses Artikels)

Deshalb haben die Gemeindevertreter eine Resolution an die hessische Landesregierung auf den Weg gebracht: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda möge beschließen. "Das Land Hessen wird aufgefordert, im eingebrachten Gesetzentwurf "Gesetz zum durchgängigen Betrieb vollautomatisierter Verkaufsmodule (Minimarkt-Gesetz)" vollumfänglich auf die Begrenzung der Verkaufsfläche zu verzichten oder für den ländlichen Raum und kleinere Ortschaften Ausnahmemöglichkeiten einzuarbeiten."

Nahversorgung spielt eine wichtige Rolle

Zur Begründung schreibt die Gemeindevertretung in der entsprechenden Vorlage: "Gerade im ländlichen Raum spielt das Thema Nahversorgung eine wichtige Rolle. Während sich die Supermärkte in höher besiedelten Städten und Gemeinden ansiedeln, bleibt der ländliche Raum in der Regel außen vor. Weite Wege müssen für deren Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen werden, um den nächsten Supermarkt zu erreichen. Seitens der Betreiber von Supermärkten wird hier die Wirtschaftlichkeit vorgeschoben, die in den ländlichen Städten und Gemeinden nicht gegeben sei. Mit autarken Marktkonzepten wird dieser Markt revolutioniert. Chancen gerade für den ländlichen Raum sollten bei diesen Konzepten im Fokus stehen."

Der Ortsteil Mansbach mit knapp über 1.000 Einwohnern habe seinen letzten Nahversorgungsmarkt in 2014 verloren. Seitdem wurde stets nach adäquaten und zukunftsfähigen Nachfolgelösung gesucht. Das viel diskutierte "teo-Modell" betrachte Standorte in der Größenordnung von Mansbach als unwirtschaftlich. So expandiere man vermehrt in den größeren Städten (Fulda, Bad Hersfeld und andere), aber nicht im ländlichen Raum, in denen in diesem Segment die weißen Flecken vorherrschen.

"Fokus nicht nur auf Teo-Märkte legen"

"Wir begrüßen die Öffnung von digitalen Mini-Supermärkten auch an Sonn- und Feiertagen. Jedoch darf der Fokus dabei nicht nur auf teo-Märkten liegen, die den wirklichen ländlichen Raum aussparen. Zur Stärkung des ländlichen Raumes sollte daher der Fokus deutlich erweitert werden. Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen müssen demnach auch für größere Mini-Supermärkte gelten und die Begrenzung auf 100 Quadratmeter gestrichen werden. Alternativ sollte für den ländlichen Raum eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen werden, beispielsweise, indem die Quadratmeter-Begrenzung für Ortsteile ab 3.000 Einwohnern gelten. Nur so hat die Nahversorgung im ländlichen Raum eine Zukunft. Nur so können die Wege zum Einkauf verkürzt und damit ein erheblicher Beitrag für unsere Umwelt geleistet werden", heißt es in der Begründung weiter.

Die Nahversorgung sei ein wesentlicher Grundbaustein für eine lebens- und liebenswerte Ortschaft. "Mit deren Stärkung stärken wir auch unseren ländlichen Raum. Die derzeitige Gesetzesvorlage konterkariert das. Daher muss hier gehandelt werden. Nur so kann auch die Politik mit ihren Versprechen zur Förderung des ländlichen Raumes weiterhin glaubwürdig bleiben", schreibt die Gemeindevertretung in dem Antrag abschließend. (Hans-Hubertus Braune) +++

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