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Prozessauftakt in Missbrauchsfall

Schwere Vorwürfe gegen 34-jährigen Ex-Kita-Erzieher

Die Verlesung der Anklageschrift geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Fotos: Hannes Mayer

29.09.2026 / GIESSEN - Am Montag wurde der Prozess gegen einen 34-jährigen Kita-Erzieher wegen des Verdachts auf zigfachen Kindermissbrauch eröffnet. Dem im Februar festgenommenen Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in Grebenhain (Vogelsbergkreis) wird vorgeworfen, ihm anvertraute Kinder missbraucht sowie kinder- und jugendpornografische Inhalte erstellt und besessen zu haben.


Um 14 Uhr begann der Prozess gegen den Tatverdächtigen im Landgericht Gießen. Bisher äußerte er sich zu den Vorwürfen nicht und nahm von seinem Schweigerecht Gebrauch. Während seiner Tätigkeit als Erzieher und Betreuer an der Kita soll er Kinder sexuell missbraucht und dabei entsprechendes Bildmaterial erstellt haben. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, rund 150.000 kinder- sowie etwa 33.000 jugendpornografische Bild- und Videodateien besessen zu haben.

Intimsphäre der Kinder schützen

Die Große Strafkammer des Landgerichts Gießen hat die Anklageschrift zugelassen, die Verlesung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. "Insbesondere wenn es sich um Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern handelt, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um die Intimsphäre der Kinder zu schützen. Von dieser Möglichkeit hat das Gericht Gebrauch gemacht", erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger gegenüber OSTHESSEN|NEWS.

"Dem Angeklagten wird insbesondere sexueller Missbrauch von Kindern in 25 Fällen vorgeworfen. Dabei soll er unter Ausnutzung seiner Stellung als Erzieher in dem Kindergarten in Grebenhain übergriffig geworden sein." Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Dateien in ganz erheblichem Umfang besessen zu haben.

Initiativermittlungen durch Polizei

Zu dem Zugriff führten Ermittlungen der Polizei, nachdem im Darknet einzelne Kinder der Kita als potentielle Opfer identifiziert werden konnten. "Wir gehen momentan davon aus, dass ein Tatnachweis geführt werden kann. Es gibt entsprechende Bild- und Videodateien. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft herrscht aufgrund der aufgefundenen Beweismittel ein ganz klarer dringender Tatverdacht", ergänzt Hauburger weiter. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren.

Schwerpunkt der Taten war zwischen 2023 und 2025. Aktuell sind acht Hauptverhandlungstage angesetzt. Ob die Öffentlichkeit weiterhin ausgeschlossen wird, ist noch nicht bekannt. "Besonders belastend, gerade für die Eltern, ist dass in solchen Fällen ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt wurde und die Taten in geschützten Bereichen passiert sind."

In solchen Fällen, in denen es um die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern geht, gäben die Strafverfolgungsbehörden alles, um diese aufzuklären. Zu Tatdetails wurden keine Angaben gemacht. (fw) +++

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