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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

25-facher sexueller Missbrauch: Ex-Kita-Erzieher äußert sich vor Gericht

Der angeklagte Ex-Kita-Erzieher aus dem Vogelsbergkreis äußerte sich am zweiten Prozesstag das erste Mal zu den Vorwürfen.
Archivfotos: O|N / Laura Struppe / Hannes Mayer

21.10.2026 / GREBENHAIN / GIESSEN - Der Fall erschütterte im März dieses Jahres ganz Deutschland: In Grebenhain (Vogelsbergkreis) wurde ein Ex-Kita-Erzieher festgenommen. Er soll während seiner Tätigkeit als Erzieher und Betreuer Kinder sexuell missbraucht und dabei entsprechendes Bildmaterial erstellt haben. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Gießener Landgericht äußert er sich erstmals zu den Vorwürfen - jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


Am ersten Verhandlungstag Ende September wurde die Anklageschrift verlesen: Neben den 25-fachen Missbrauchsfällen wird dem 34-Jährigen außerdem vorgeworfen, rund 150.000 kinderpornografische sowie etwa 33.000 jugendpornografische Bild- und Videodateien angefertigt zu haben. Vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen, unter dem Vorsitz von Dr. Klaus Bergmann, machte er noch von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich zu der Anklageschrift nicht.

"Intimsphäre der Kinder schützen"

Anders am zweiten Verhandlungstag, der ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Dort soll er sich nun zum ersten Mal zu den Vorwürfen geäußert haben. "Insbesondere wenn es sich um Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern handelt, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um die Intimsphäre der Kinder zu schützen. Von dieser Möglichkeit hat das Gericht Gebrauch gemacht", erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger gegenüber OSTHESSEN|NEWS.



Zwölf Eltern der betroffenen Kinder treten als Nebenkläger auf. Ob sie allerdings beim nächsten Termin zugelassen werden, ist noch offen. Am 4. November soll der Prozess mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt werden. Noch unklar ist, ob die Öffentlichkeit zugelassen wird.

15 Jahre Haft drohen

"Aus Sicht der Staatsanwaltschaft herrscht aufgrund der aufgefundenen Beweismittel ein ganz klarer dringender Tatverdacht", ergänzt Hauburger weiter. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren. (lu) +++

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