Fast hundertfacher Missbrauch

Ex-Schulleiter legt Revision gegen Verurteilung zu sieben Jahren Haft ein

Der 48-jährige ehemalige Schulleiter wurde zu sieben Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
O|N-Archivbilder

15.06.2023 / FULDA - Dieser spektakuläre Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht - jetzt geht der wegen fast hundertfachem sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilte Ex-Schulleiter in Revision, wie mehrere Medien am Mittwoch übereinstimmend berichten. Der 48-jährige ehemalige Schul- und Chorleiter war Anfang Juni vom Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Prozess hatte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Opfer fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Lediglich bei der Anklageverlesung und der Urteilsverkündung war Presse und Öffentlichkeit zugelassen.



Der 48-Jährige war angeklagt, sich im Zeitraum von 20 Jahren sexuell an mehreren Kindern und Jugendlichen vergangen zu haben, das Gericht war von 93 erwiesenen Fällen ausgegangen. Die zweite Große Strafkammer des Fuldaer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Becker sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige im Zeitraum von Januar 1998 bis Dezember 2021 Kinder und Jugendliche missbraucht haben soll. Zusätzlich kamen mehrere Taten im Zusammenhang mit dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte hinzu. Die nach der Haft angeordnete Sicherungsverwahrung sei notwendig, da der Mann über das Strafmaß hinaus "eine Gefahr für die Allgemeinheit" darstelle, wie Patrick Krug, Pressesprecher des Landgerichts Fulda, erklärt hatte.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess zu den ihm vorgeworfenen Taten eingelassen und die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Dafür war der Ex-Schulleiter zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Wegen seines Revisionsantrags hat dieses Urteil noch keine Rechtsgültigkeit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe müsse nun über den Revisionsantrag des Mannes entscheiden, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Fulda zum Procedere. Die Entscheidungsfindung des BGH, ob dem Antrag stattgegeben werde, könne sich bis zu neun Monaten hinziehen. (ci)+++

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