Fast hundertfacher Missbrauch
Ex-Schulleiter legt Revision gegen Verurteilung zu sieben Jahren Haft ein
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15.06.2023 / FULDA -
Dieser spektakuläre Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht - jetzt geht der wegen fast hundertfachem sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilte Ex-Schulleiter in Revision, wie mehrere Medien am Mittwoch übereinstimmend berichten. Der 48-jährige ehemalige Schul- und Chorleiter war Anfang Juni vom Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Prozess hatte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Opfer fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Lediglich bei der Anklageverlesung und der Urteilsverkündung war Presse und Öffentlichkeit zugelassen.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess zu den ihm vorgeworfenen Taten eingelassen und die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Dafür war der Ex-Schulleiter zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Wegen seines Revisionsantrags hat dieses Urteil noch keine Rechtsgültigkeit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe müsse nun über den Revisionsantrag des Mannes entscheiden, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Fulda zum Procedere. Die Entscheidungsfindung des BGH, ob dem Antrag stattgegeben werde, könne sich bis zu neun Monaten hinziehen. (ci)+++
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