Hundertfacher Kindesmissbrauch

Riesiges Medienaufgebot beim Missbrauch-Prozessauftakt gegen 47-Jährigen

Mit großem überregionalen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Fulda am Mittwochmorgen der Prozess gegen einen 47-jährigen ehemaligen Lehrer und Schulleiter begonnen.
Fotos: Henrik Schmitt

08.02.2023 / FULDA - Mit großem überregionalen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Fulda am Mittwochmorgen der Prozess gegen einen 47-jährigen ehemaligen Lehrer und Schulleiter wegen hundertfachem schwerwiegenden Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und der Verbreitung von Kinderpornografie begonnen. Die Ermittler gehen von 64 Missbrauchstaten an Kindern und 35 Taten an Jugendlichen aus. Die zehn bis 20 Opfer sollen Jungen sein. 



Zahlreiche Kamerateams diverser Sender, Fotografen und Reporter hatten sich am Mittwochmorgen schon frühzeitig vor dem Landgericht postiert, um über den Prozessauftakt in diesem spektakulären Missbrauchsfall zu berichten. Doch das gestaltet sich in diesem Fall als schwierig. Film- und Fotoaufnahmen aus dem Gerichtssaal sind grundsätzlich nur kurzzeitig bis zum Beginn der Verhandlung erlaubt, Aufnahmen während der Gerichtsverhandlung sind generell verboten.

Doch normalerweise sind Gerichtsverhandlungen öffentlich - sowohl für Zuschauer als auch für Medienvertreter. Um aber die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Opfer zu schützen, wird in diesem Fall die Öffentlichkeit - und damit auch alle Journalisten - komplett von der Verhandlung ausgeschlossen. Schon bei der Verlesung der Anklageschrift werden zwangsläufig intime Details erörtert, jede der angeklagten Straftaten wird exakt beschrieben. Deswegen hat die Kammer den Ausschluss verfügt.

Opfer müssen nicht in Gegenwart des Angeklagten aussagen

Die jungen Opfer müssen sich aber glücklicherweise nicht mit dem mutmaßlichen Täter vor Gericht konfrontieren, um gegen ihn auszusagen. Ihre Vernehmung hat bereits im Vorfeld durch den Richter und die Verteidigerin des Angeklagten stattgefunden und wurde per Video aufgezeichnet. Das Material dieser Befragungen wird den Prozessbeteiligten dann während der Beweisaufnahme im Landgericht gezeigt werden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 1998 bis Dezember 2021 unter anderem an mehreren Orten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 64 Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern, 35 solcher zum Nachteil von Jugendlichen sowie 15 Taten im Zusammenhang mit dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte begangen zu haben. Seit Januar 2022 befindet sich der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. 37 Verhandlungstage sind bisher terminiert, die Hauptverhandlung ist bis einschließlich zum 31. Mai 2023 geplant. 



(ci)+++

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