Urteil im spektakulären Prozess

Sexueller Missbrauch in über 90 Fällen: Sieben Jahre Haft für Ex-Schulleiter

Urteil im Kinderschänder-Prozess! Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anschließend soll er in Sicherungsverwahrung.
Fotos: Henrik Schmitt / Maria Franco

03.06.2023 / FULDA / REGION HEF-ROF - Sieben Jahre Knast für den Kinderschänder aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg! Dem 48-jährigen Ex-Schulleiter, Lehrer und Chorleiter wurde mehrfacher schwerer sexueller Kindesmissbrauch nachgewiesen. Am Freitagvormittag wurde im Saal I des Fuldaer Landgerichts das Urteil gesprochen. Das Gericht beantragte zudem Sicherungsverwahrung. Bundesweit hatte dieser Fall für Aufsehen gesorgt.



Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Joachim Becker sah es als erwiesen an, dass er im Zeitraum von Januar 1998 bis Dezember 2021, in insgesamt 93 Fällen Kinder und Jugendliche missbraucht haben soll. Außerdem kämen mehrere Taten im Zusammenhang mit dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte hinzu. Das mit Spannung erwartete Urteil ergab letztendlich eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Zudem ordnete das Landgericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Maßnahme sei notwendig, da der Mann über das Strafmaß hinaus "eine Gefahr für die Allgemeinheit" darstelle, wie Patrick Krug, Pressesprecher des Landgerichts Fulda, erklärte. Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ergänzte, dass man aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit dem Urteil "sehr zufrieden" sei: "Das ist für uns heute die Bestätigung der sehr umfangreichen Ermittlungen." Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre und sechs Monate mit Sicherungsverwahrung. 

"Pädagoge nutzte in manipulativer Weise seine Position aus"

Der 48-jährige Mann befand sich seit Januar 2022 in U-Haft. Die Hauptverhandlung startete Anfang Februar dieses Jahres vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Fulda. Um die minderjährigen Opfer zu schützen, fanden die Sitzungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Richter Joachim Becker stellte heraus: "Der Angeklagte war nicht vorbestraft. Er war in weiten Teilen geständig, was erheblich zur Aufklärung beigetragen hat und zeigte Reue." Er habe bereits versucht, sich bei den Opfern zu entschuldigen.

Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte mit ausgeprägter Pädophilie seine Position als Pädagoge in manipulativer Weise ausgenutzt habe. Auch als Chorleiter hätte er das Vertrauen gegenüber seiner Schutzbefohlenen ausgenutzt. "Das hat im Umfeld, sei es bei Eltern, Kollegen, Nachbarn und Freunden Spuren hinterlassen. Bei vielen herrscht immer noch Orientierungs- und Fassungslosigkeit." Dabei galt er als "hervorragender Motivator" für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, konnte begeistern und motivieren.

Auf eine konkrete Darstellung der Taten verzichtete der Richter. Der Angeklagte habe sich teilweise in Chorfreizeiten an schlafenden Opfern vergangen und diese Handlungen gefilmt. Auch mittels Massagen, expliziten Fragen zur sexuellen Entwicklung und über soziale Medien suchte er den Kontakt zu den Minderjährigen. Mit zwei von ihnen führte er laut Gericht sogar eine längere Beziehung.

In den knapp 30 Verhandlungstagen sei dem 48-Jährigen "sehr deutlich" geworden, was er angerichtet habe. Richter Becker: "Er ist über sich selbst erschüttert." (mkr) +++

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